Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.02.2026 )
Seiringer Umweltservice GmbH, KG Purgstall
Die Seiringer Umweltservice GmbH ersucht mit Antrag vom 07.05.2024 mit den von der DI Schuster ZT GmbH ausgearbeiteten Projektsunterlagen um wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bewässerungsanlage für Feldfrüchte.
Das vorliegende Einreichprojekt umfasst im Wesentlichen:
- die Errichtung eines Vertikalfilterbrunnens mit einem Bohrdurchmesser von 750 mm und einem Ausbaudurchmesser von 400 mm auf Gst. Nr. 172/2, KG Purgstall,
für den ein Entnahmekonsens von 5,0 l/s bzw. 370 m³/d bzw. 60.000 m³/Jahr beantragt wird,
- sowie die Errichtung einer Pumpstation inkl. Wasserleitungsnetz und Speicherbehälter.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für
Donnerstag, den 12. Februar 2026 um 09.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt Purgstall an der Erlauf
an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 389
3270 Scheibbs, Rathausplatz 5
