Kundmachungen
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 04.06.2025 )
VANNOX GmbH, KG Schwarzau am Steinfeld
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.05.2025 )
Wexl Teichlift GmbH, KG St. Corona am Wechsel
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 28.05.2025 )
PFE GmbH, KG Warth
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 14.05.2025 )
Rhabek Florian, 2734 Puchberg am Schneeberg
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Rotwildabschuss, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaften
Aktuelle Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften zur Verhinderung von Waldbränden
Ausnahme von der Abschussplanung für Sika-, Muffel- und Steinwild
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung für bestimmte Bereiche oder den gesamten Verwaltungsbezirk Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild aus der Abschussplanung ausnehmen, wenn sie revierfremd sind und im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft deren Hege nicht vertretbar ist.
Veröffentlichung gemäß § 360a Abs.1 der Gewerbeordnung 1994
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610