Dienstnehmerschutz
Zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer werden von den Inspektoren der Land- und Forstwirtschaftsinspektion Kontrollen durchgeführt.
Bei den Inspektionen, die zum Teil angekündigt und zum Teil unangekündigt erfolgen, werden insbesondere
- der Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit, der Verwendungsschutz einschließlich der Einhaltung des Arbeitsrechtes
sowie
- die in den Betrieben verwendeten Maschinen und Geräte, die baulichen Anlagen und die elektrischen Einrichtungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen bzw. des baulichen und sicherheitstechnischen Zustandes kontrolliert.
Für nähere Informationen weisen wir auf NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, hin.
weiterführende Links
- http://www.svb.at
- http://www.auva.at
- http://www.landarbeiterkammer.at/noe/
- http://www.lk-noe.at
- http://www.gpa.at
- http://www.gmtn.at
- Zentralverband
- LGBl. 9020
Ihre Kontaktstelle des Landes für Dienstnehmerschutz in der Land- und Forstwirtschaft
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12825
Fax: 02742/9005-13535
Abteilung Landwirtschaftsförderung Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12825
Fax: 02742/9005-13535