Mineralrohstoffgewinnung

Alle Betriebe (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die mineralische Rohstoffe gewinnen, unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG).

Allgemeine Information

Das MinroG gilt u.a. für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von

  • bergfreien
  • bundeseigenen und
  • grundeigenen

mineralischen Rohstoffen.

 

Mineralische Rohstoffe

Wenn Sie grundeigene mineralische Rohstoffe ausschließlich im Tagebau gewinnen und aufbereiten wollen, wenden Sie sich an die Anlagenabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft,  Magistrat) des Abbaustandortes.

Sämtliche Verfahren hinsichtlich der bergfreien, der bundeseigenen sowie der grundeigenen mineralischen Rohstoffe im Untertagbau obliegen der obersten Montanbehörde, dem Bundesminister für Finanzen. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesministerium für Finanzen - Bergbau und Bundesministerium für Finanzen - Kommunikation mit der Montanbehörde.

Vormerkung der verantwortlichen Personen

Der Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb verantwortliche Personen (Betriebsaufseher, Betriebsleiter und verantwortlichen Markscheider) bestellen. Deren Vormerkung obliegt dem Bundesminister für Finanzen als oberste Montanbehörde.


Technische Fragen

Für technische Fragen stehen die Sachverständigen, insbesondere der Abteilung Anlagentechnik des Amtes der NÖ Landesregierung oder der Gebietsbauämter zur Verfügung.


Genehmigungspflicht / Bewilligungspflicht

Folgende Vorhaben bedürfen einer Genehmigung bzw. Bewilligung:

  • das Gewinnen von Rohstoffen: Gewinnungsbetriebsplan
  • die Einstellung der Gewinnung: Abschlussbetriebsplan
  • die Herstellung (Errichtung) von Bergbauanlagen (das sind ortsfeste Einrichtungen wie z.B. Brecher, Siebanlagen, Container, Garagen etc.)

Diese Verfahren führen grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörden.


Weitere Verfahren

Neben dem Anlagengenehmigungsverfahren können allenfalls noch andere Verfahren erforderlich sein, beispielsweise gemäß

  • Abfallrecht
  • Forstrecht
  • Naturschutzrecht
  • Wasserrecht

  

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz - MinroG) 


weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 15390 (Auskunft)
Fax: 02742/9005 - 15280
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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