Rettungswesen – FAQs
Die Österreichische Bundesverfassung regelt, dass das Rettungswesen Ländersache in Gesetzgebung und Vollziehung ist.
Die Aufgaben und Organisationsgrundlagen der Rettungsdienste sind in Österreich in den neun Rettungsgesetzen der Länder und den dazu ergangenen Verordnungen bzw. Richtlinien geregelt. In Niederösterreich ist das NÖ Rettungsdienstgesetz 2017 (NÖ RDG) das rechtliche Regelwerk.
Das gesamte Rettungswesen unterteilt sich rechtlich und organisatorisch in vier Bereiche:
- das regionale und das überregionale Rettungswesen und
- das allgemeine und das besondere Rettungswesen.
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht Landhausplatz 1, Haus 15b 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15709
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Letzte Änderung dieser Seite: 12.8.2026
