Integration in Niederösterreich
Die Integrationsstelle ist insgesamt für die Koordination der Integrationsangelegenheiten im Bundesland zuständig. Sie nimmt zusammen mit den Integrationsbeauftragten in den Bezirkshauptmannschaften die Aufgabe der Drehscheibenfunktion zwischen den diversen Stakeholdern im Integrationsbereich wahr.
Es gilt, ein gemeinsames Verständnis von Integration zu entwickeln, das wechselseitige Pflichten und Rechte begründet. Die Koordinationsstelle will auf den folgenden sieben Handlungsfeldern Fortschritte erzielen, um die Integration in Niederösterreich zu verbessern:
- Sprache und Bildung
- Arbeit und Beruf
- Rechtsstaat und Werte
- Gesundheit und Soziales
- Interkultureller Dialog
- Sport und Freizeit
- Wohnen und die regionale Dimension der Integration.
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten trägt durch die Integrationshilfen des Landes NÖ zur Umsetzung der AGENDA 2030 mit: Sie unterstützt in Zusammenarbeit mit diversen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Integrationsbereich mehrere Sustainable Development Goals (SDGs) in Form von Maßnahmen und Projekten vor Ort und in den Regionen Niederösterreichs.
Zweck der Stelle
Förderungen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich.
Es können Integrationsprojekte zu folgenden Themenfeldern eingereicht werden:
- Sprache und Bildung
- Arbeit und Beruf
- Rechtstaat und Werte
- Gesundheit und Soziales
- Interkultureller Dialog + Gemeinden
- Sport und Freizeit
- Wohnen und die regionale Dimension der Integration
Zielgruppe
Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig und mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive in Niederösterreich niedergelassen sind:
- Personen mit Flüchtlingsstatus,
- Subsidiär Schutzberechtigte,
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten,
- Vertriebene auf Grund des „Ukrainekonfliktes“ 1),
- Österreicherinnen und Österreicher mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Österreich niedergelassen sind sowie
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Themenfeldern und die Auflistung der Zielgruppe können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.
1) Personengruppe mit einem Aufenthaltsrecht gemäß der Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO) BGBl. II 92/2022
Antragstellung
Der Förderantrag ist bei der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten zu stellen.
Die Übermittlung des Förderantrages kann
- per Online-Formular (siehe Förderantrag),
- per E-Mail an post-ivw2.integration@noel.gv.at,
- per Fax an 02742/9005-12777 oder
- postalisch an:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 17A
3109 St. Pölten
erfolgen.
Folgende Unterlagen sind für die Einreichung relevant:
- Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich
- Leitfaden zur Vergabe und Abwicklung von Förderungen im Bereich der Integrationshilfe
- Förderantrag für Integrationsprojekte
- Projektbeschreibung
- Kalkulationsunterlagen (Finanzplan – Übersicht) – Einreichung
- Vereinsregisterauszug und Vereinsstatuten
- Bei juristischen Personen sind der Nachweis über den rechtlichen Bestand einer juristischen Person sowie der Nachweis der Vertretungsbefugnis des einreichenden Organes vorzulegen.
- Bei Förderungen über € 10.000,- sind der aktuellste, geprüfte Jahresabschluss oder, falls kein Jahresabschluss vorhanden ist, Unterlagen aus denen die Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person hervorgehen, vor zu legen.
Achtung: Bei AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) und BKA (nationale Integrationsförderung) kofinanzierten Förderprojekten können die Einreichunterlagen des Bundes und der Förderantrag des Landes unterfertigt übermittelt werden.
Folgende Unterlagen sind für die Zwischen- und Endabrechnung relevant:
- Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich
- Leitfaden zur Vergabe und Abwicklung von Förderungen im Bereich der Integrationshilfe
- Projektzwischenbericht
- Zwischenabrechnung (inkl. Ausfüll- und Abrechnungshilfe)
- Projektendbericht
- Endabrechnung (inkl. Ausfüll- und Abrechnungshilfe)
- Teilnehmer-Listen
- Vollständigkeitserklärung
- Publikationen, Werbemittel wie Plakate, Prospekte, Presseberichte, etc.
- Achtung: Bei AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) und BKA (nationale Integrationsförderung) kofinanzierten Förderprojekten können die entsprechenden Abrechnungsunterlagen des Bundes unterfertigt übermittelt werden.
NÖ Integrationsleitbild
Das NÖ Integrationsleitbild wurde unter der Federführung der ehemaligen NÖ Landesakademie mit dem Titel „Guat Z´sammleben“ erstellt und bietet die Basis und den Rahmen für die Integrationsarbeit in NÖ seit 2008. Erarbeitet wurde es in einem breiten und über zwei Jahre (2006 bis 2008) verlaufenden Beteiligungsprozess mit Vertreterinnen und Vertretern aus öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Ämtern, Gemeinden, Interessensvertretungen, der Zivilbevölkerung mit ihren Vereinen sowie dem Land NÖ.
Integration-Vielfalt-Leitfaden
Der NÖ Integrationsleitfaden im Jahr 2012 war ein nächster konsequenter Schritt der Integrationsarbeit unseres Bundeslandes. Der Leitfaden informiert über Beispiele modern gestalteter und gelebter Integration in den verschiedenen Handlungsfeldern, die zur Anregung und Nachahmung in den Gemeinden dienen.
weiterführende Links
- Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen (AMIF) 2021 – 2027
- Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021 - 2027
- European Website on Integration
- Bundeskanzleramt - Nationaler Aktionsplan
- 50 Punkte – Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich
- Integrationsgesetz
- Integrationsjahrgesetz
- Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde - Flüchtlingshilfe
- Nationale Integrationsförderung des BKA
- Liese Prokop Stipendium für asylberechtigte Studierende
- Der ÖIF in Niederösterreich
- Durchgängiges Deutschkurssystem auf Bundesebene ab 2021: ÖIF als zentraler Ansprechpartner
- ÖIF - Informationen zu Werte- und Orientierungskursen
- AMIKE-TELEFON - Interkulturelle psychosoziale Helpline der Diakonie
Ihre Kontaktstelle des Landes für Integrationsangelegenheiten
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 17A 3109 St. Pölten E-Mail: post-ivw2.integration@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12647
Fax: 02742/9005 - 13607