Artenschutz in Niederösterreich
Die Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten in unserem Bundesland resultiert aus dem Übergangsbereich vom atlantischen über das pannonische bis hin zum kontinentalen Klima, aus der großen Amplitude der Höhenstufen und aus der oftmals engen Verzahnung von Kulturlandschaft und naturnahen Landschaftsräumen.

Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch den § 17 NÖ Naturschutzgesetz 2000 (LGBl. 5500) und durch die NÖ Artenschutzverordnung (LGBl. 5500/2) in Kombination mit dem § 18 NÖ NSchG 2000 geregelt.

Aufbauend auf den fachlichen Grundlagen des „Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten in Niederösterreich“ werden in Niederösterreich zahlreiche Impulse und Maßnahmen im Bereich Artenschutz gesetzt. Erste Erfolge sind u.a. bei Großtrappe, Kaiseradler und Habichtskauz erkennbar…

Wenn im Frühling die Temperaturen steigen beginnen Frösche, Kröten, Unken und Molche mit ihrer Wanderung zu den Laichplätzen. Auf dem Weg dorthin gilt es zahlreiche Hindernisse zu überwinden...
Ihre Kontaktstelle des Landes für Artenschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15237
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