Terminverwaltung

Allgemeine Informationen und Online-Terminverwaltung

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie einen Termin für eine Fahrzeug - Überprüfung gemäß §56 Abs. 1a KFG 1967 haben und diesen doch nicht wahrnehmen können oder diesen nicht mehr benötigen, muss dieser spätestens am 3. Werktag davor (Samstag gilt ebenfalls als Werktag) abgesagt werden!

Beispiel: Ist ein Prüftermin für einen Freitag vereinbart, muss die Absage bis spätestens 24:00 Uhr des vorherigen Dienstags erfolgen, damit der Kostenersatz nicht in Rechnung gestellt wird.

Anderenfalls fällt die Überprüfungsgebühr trotz nicht durchgeführter Überprüfung an und wird Ihnen per Kostenbescheid von der zuständigen Zulassungsbehörde vorgeschrieben (seit 1.10.2016 gemäß §56 Abs. 6 KFG 1967)!

Wir bemühen uns, die Termine pünktlich einzuhalten. Leider können Zeitverschiebungen auf Grund besonderer Vorkommnisse nicht ausgeschlossen werden. Wir ersuchen Sie, dies zu entschuldigen.
Gleichermaßen ersuchen wir Sie, richtige und vollständige Daten bei der Terminbuchung anzugeben und ebenfalls pünktlich zu Ihrem eigenen Termin zu erscheinen. Damit helfen Sie uns, Zeitverschiebungen zu vermeiden. Herzlichen Dank!


Allgemeine Informationen zur Terminverwaltung

Von dieser Seite aus können Sie selbst Ihren Termin zur Genehmigung oder Überprüfung Ihres Fahrzeuges buchen (siehe unten, Online-Terminverwaltung).
Sie müssen dazu Ihre Daten, insbesondere die korrekte Email-Adresse, beim Anlegen des Termins angeben. Danach erhalten Sie eine Terminbestätigung und einen Transaktionscode per Email zugesandt.

Wir bitten Sie auch eine Telefonnummer anzugeben, unter welcher Sie im Bedarfsfall zu erreichen sind.

Sollten Sie von der Behörde einen Bescheid zugesandt bekommen haben und aufgrund dessen Ihr Fahrzeug bei uns zu einer besonderen Überprüfung gemäß §56 Abs. 1a KFG 1967 vorführen müssen, so haben Sie den am Bescheid angeführten Transaktionscode entsprechend Fall 2 (siehe unten, Online-Terminverwaltung) zu verwenden. Im Falle eines Bescheides ohne Transaktionscode ist Fall 1 (siehe unten, Online-Terminverwaltung) zutreffend.

Sollten Sie bereits einen Termin haben und diesen hier selbst online ändern bzw. stornieren wollen, so benötigen Sie dazu ebenfalls ihren Transaktionscode.

Achtung: Damit das System erkennen kann, welchen Termin Sie benötigen bzw. wieviel Zeit für Ihren Termin mindestens vorzusehen ist, werden Ihnen Fragen zu Ihrem Anliegen gestellt. Bitte versuchen Sie, diese so korrekt wie möglich zu beantworten.

Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht mehr benötigen, so bitten wir Sie, diesen wieder zu löschen. Sie geben damit anderen Bürgerinnen und Bürgern die Chance, früher einen Termin zu erhalten.

Sollten Sie ihren Transaktionscode verlieren bzw. Sie noch Fragen vor der Terminvergabe haben, so bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 02742/9005-9020 anzurufen.

Hinweis für Kunden, die regelmäßige Termine benötigen:


Benötigen Sie mindestens 50 Termine jährlich, können Sie unter der Email - Adresse post.wst8@noel.gv.at unter Angabe Ihrer Daten eine permanente Registrierung beantragen. Bei dem dann eingerichteten Portalzugang müssen keine persönlichen Daten mehr eingeben werden. Aufgrund des für uns daraus entstehenden Aufwandes ersuchen wir um Verständnis, dass dies erst ab zirka 1 Termin pro Woche gemacht werden kann.

Online-Terminverwaltung

Fall 1: Sie benötigen einen Termin und haben noch keinen Transaktionscode.  

Bitte klicken Sie hier: Terminanforderung ohne Transaktionscode 

Fall 2: Ihr Fahrzeug wurde mit Bescheid zur besonderen Überprüfung gem. §56 Abs. 1a KFG 1967 vorgeladen und auf diesem Bescheid ist bereits der Transaktionscode angeführt.

Bitte klicken Sie hier: Terminanforderung mit Transaktionscode

Fall 3: Sie haben bereits einen Termin und den dazugehörigen Transaktionscode und möchten diesen Termin verschieben.

Bitte klicken sie hier: Terminänderung

Fall 4: Sie haben bereits einen Termin und den dazugehörigen Transaktionscode und möchten diesen Termin absagen und damit löschen.
Achtung: nur kostenfrei spätestens am 3. Werktag davor (Samstag gilt ebenfalls als Werktag)!

Bitte klicken Sie hier: Terminstorno  

Feedback

Bitte teilen Sie uns per Link Feedback Ihre Erfahrungen bei der Verwendung dieser elektronischen Terminverwaltungsmöglichkeit mit.

FAQs (häufig gestellte Fragen)


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 6.3.2023
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