Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein dem jetzigen Stand entsprechend, nachhaltiges und energieeinsparendes Gebäude zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Somit ist die Förderung noch vielfältiger.
Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen 2 Sanierungsvarianten unterschieden:

Die Sanierung MIT Energieausweis wird bei Wärmeschutz-und Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem entsprechenden verbesserten Heizwärmebedarf führen, das Förderausmaß in der Regel optimieren. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie bei dieser Variante mit einem 10%igen Direktzuschuss und zusätzlich wahlweise einen 2%igen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren.
Die Sanierung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungstausch oder auch einzelne wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragt. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie bei dieser Variante mit einem 3%igen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Darlehens über die Dauer von 10 Jahren.
Alternativ dazu, kann ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten beantragt werden
Somit kann man zwischen zwei Förderungsvarianten wählen:
Fördervariante 1: 3 % Jahres-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre
ODER
Fördervariante 2: 10 % Einmal-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten.
Die Zuschusshöhe ergibt sich aus den förderbaren Sanierungskosten. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Somit hilft Ihnen die Eigenheimsanierung nicht nur, langfristig die monatlichen Energiekosten zu senken, sondern unterstützt Sie auch bei der Finanzierung bzw. Rückzahlung Ihres Darlehens.
Bitte beachten Sie: Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Das Service-Telefon 02742 / 22 144 dient als erste Anlaufstelle.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung beantragen zu können?
- Ein Antrag kann nur von einer natürlichen Person (Privathaushalt) gestellt werden.
- Das zu sanierende Gebäude muss fertiggestellt sein. (Die Fertigstellungsmeldung muss bei der Gemeinde aufliegen.)
- Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Nachweis über den Hauptwohnsitz der BewohnerInnen vorzulegen.
Hinweis: Mit den Sanierungsmaßnahmen darf erst nach Einreichung des Antrags begonnen werden! Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist eine Endabrechnung mit allen bezahlten Rechnungen zu übermitteln.
Die Förderung besteht aus einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten bis zu maximal € 12.000.-.
Zusätzlich kann bei Bedarf ein jährlicher Zuschuss von 2 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens.
Die Förderpunkte errechnen sich aus dem verbesserten Heizwärmebedarf durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen und dem Punkteangebot für Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit.
Tabelle der Zielwerte für den Heizwärmebedarf
Das Ausmaß der Verbesserung der Gebäudehüllenqualität durch den Vergleich des Gebäudes vor Sanierung und mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen ergibt aus obiger Tabelle die möglichen Förderpunkte.
Im Falle einer Nachverdichtung bzw. wenn kein "IST-Zustand" (also ein beheiztes Wohngebäude vor Sanierung) eines Gebäudes darstellbar ist (z.B. bei Dachbodenausbau) so gelten die Werte obiger Tabelle als Mindestanforderung.
Bei einer optimalen Sanierung der Gebäudehülle sind bis zu 80 Punkte möglich.
Ergänzungen zur Steigerung Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit
Zusätzlich gibt es aus nachstehender Tabelle ein Angebot für diverse Maßnahmen, die einerseits die Energieeffizienz steigern, die Ökologie fördern, für ein behagliches Wohnklima und eine erhöhte Sicherheit sorgen.
Ergänzungen zur Steigerung Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit
Aus den obigen zwei Tabellen sind in Summe bis zu 60 Punkte möglich. Unter der Voraussetzung einer optimalen Wärmedämmung der Gebäudehülle, in Verbindung mit diesen Ergänzungspunkten, sind somit bis zu 140 Punkte möglich.
Ergänzungen Lagequalität
Ein weiterer Bonus kommt hinzu, wenn Gebäude in Ortskernen saniert werden und/oder das Sanierungsvorhaben in einer Abwanderungsgemeinde geplant ist.
Ergänzungen Lagequalität
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, können bis zu 55 Punkte zuerkannt werden.
In Summe sind im Zuge einer optimalen Gebäudesanierung und unter Ausschöpfung der Punkte der Ergänzungen zur Steigerung Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit sowie der Punkte der Ergänzungen aus der Lagequalität bis zu 195 Punkte möglich.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen MIT Energieausweis:
- Sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme
- Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen)
- Schaffung von bis zu 2 zusätzlichen Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand
Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens.
Alternativ dazu, kann ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten beantragt werden. Somit kann man zwischen zwei Förderungsvarianten wählen.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen OHNE Energieausweis:
Insgesamt sind für nachstehende förderbare Maßnahmen maximal 25 Punkte möglich.
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dachsanierungen
- Fenstertausch mit und ohne Sonnenschutz
- Fassadensanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Fenstersanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Trockenlegung/Feuchtigkeitsschutz
- Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen; Sicherheitstür bei Wohnungen im Geschoßwohnbau)
- Die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
- Die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Hochwasserschutz (Instandsetzungs- und Präventivmaßnahmen)
Ergänzungen zur Steigerung Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit
Zusätzlich gibt es aus nachstehender Tabelle ein Angebot für diverse Maßnahmen, die einerseits die Energieeffizienz steigern, die Ökologie fördern, für ein behagliches Wohnklima und eine erhöhte Sicherheit sorgen.
Ergänzungen zur Steigerung Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit
Aus den obigen zwei Tabellen sind in Summe bis zu 50 Punkte möglich.
Gebäude unter Denkmalschutz
Wenn an einem denkmalgeschützten Wohngebäude Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können zusätzlich 30 Förderpunkte zuerkannt werden.
Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse (behindertengerechte Maßnahmen)
Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung bzw. Pflegebedürftigen Menschen gerecht werden, können abhängig von Art und Ausmaß der jeweiligen Behinderung, gefördert werden. Das sind zum Beispiel:
- Auffahrtsrampen
- Behindertenaufzüge
- Treppenlifte
- Behindertengerechte Sanitärräume (Bad, WC)
- Verbreiterung von Türöffnungen
- Einbau von Tür- und Torsprechanlagen
- Einbau von Videoanlagen usw.
Ein entsprechender Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. der Pflegebedürftigkeit ist vorzulegen. Als Mindesterfordernis gilt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 55% oder mehr, oder Pflegestufe II oder höher.
Für all diese Maßnahmen werden die förderbaren Sanierungskosten mit 100% bewertet.
HINWEIS: Bei einer Kombination von Maßnahmen, die nur mit Energieausweis förderbar sind, mit solchen, die auch ohne Energieausweis gefördert werden können, gelten die Konditionen der Sanierung mit Energieausweis (Einmaliger Zuschuss sowie ein 2 %-iger Zuschuss für 10 Jahre zur Rückzahlung eines Bankdarlehens).
Die Höhe des Förderungszuschusses richtet sich nach den förderbaren Sanierungsmaßnahmen samt den von Ihnen im Antragsformular bekannt gegebenen Kostenschätzungen.
Wenn die Wohnnutzfläche 130 m² pro Wohnung übersteigt, werden die beantragten Sanierungskosten anteilsmäßig auf 130 m² zurückgerechnet (=anerkannte Sanierungskosten). Maximal können 600,– Euro pro m² Wohnnutzfläche an Sanierungskosten anerkannt werden. Das sind pro Wohnung höchstens 78.000,– Euro (600,- Euro x 130 m²).
Anschließend werden die anerkannten Sanierungskosten anhand des Ergebnisses aus dem berechneten Energieausweis samt angeschlossenem Punktesystem bewertet (=förderbare Sanierungskosten).
Je größer die Verbesserung des Heizwärmebedarfs ist und je mehr Ergänzungen aus den Fördertabellen in Anspruch genommen werden, desto mehr Punkte und letztendlich mehr Zuschuss gibt es.
Die endgültige Förderung errechnet sich bei Sanierungen MIT Energieausweis wie folgt:
- Einmalzuschuss von 10% der förderbaren Sanierungskosten; maximal 12.000,- Euro
- zusätzlich wahlweise ein 2%iger jährlicher Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren
Die endgültige Förderung errechnet sich bei Sanierungen OHNE Energieausweis wie folgt:
Fördervariante 1: 3 %iger jährlicher Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Darlehens über 10 Jahre ODER
Fördervariante 2: 10 %iger einmaliger Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten
Bitte beachten Sie: Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Das Service-Telefon 02742 / 22 144 dient als erste Anlaufstelle.
Noch mehr erhalten für Ihren Hauskauf
Wenn Sie ein Eigenheim kaufen und dieses thermisch sanieren (siehe "Tabelle der Zielwerte für den Heizwärmebedarf"), gelten die Konditionen der Sanierung MIT Energieausweis (Einmaliger Zuschuss sowie ein 2 %-iger Zuschuss für 10 Jahre zur Rückzahlung eines Bankdarlehens).
Für den entgeltlichen Erwerb eines Eigenheims im Wohnbauland erhöhen sich die förderbaren Sanierungskosten um 20.000,- Euro; eine weitere Erhöhung der förderbaren Sanierungskosten um 10.000,- Euro ist möglich, wenn das Sanierungsobjekt entgeltlich erworben wird und von einer Jungfamilie nach Fertigstellung der Gebäudesanierung mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
Der Ankauf des Eigenheims darf höchstens drei Jahre vor Antragstellung um Förderung der Eigenheimsanierung liegen.
Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Nutzfläche können in den Bereich der Eigenheimsanierung fallen, wenn der/die AntragstellerIn eine natürliche Person ist.
Der Antrag um Förderung der Eigenheimsanierung ist grundsätzlich vor Sanierungsbeginn einzubringen. Es sind lediglich Kostenschätzungen und keine Kostenvoranschläge nötig. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Das Service-Telefon 02742 / 22 144 dient als erste Anlaufstelle.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnungsunterlagen.
Hinweis: Bei mehreren Förderungsmöglichkeiten für ein und dieselbe Maßnahme kann ausschließlich eine Förderung in Anspruch genommen werden.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Downloads
- Download: Broschüre Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (pdf, 5.5 MB)
- Download: Antragsformular Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (pdf, 0.6 MB)
- Download: Abwanderungsgemeinden in Niederösterreich (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (pdf, 1.7 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800