Überörtliche Raumordnung

Überörtliche Koordination räumlicher Entwicklung

Das übergeordnete Ziel der Überörtlichen Raumordnung ist es, Lösungen für eine räumlich abgestimmte und nachhaltige Landes- und Regionsentwicklung anzubieten. Unter diesem Gesichtspunkt werden Grundsätze, Ziele und Leitbilder zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen erarbeitet. Damit wird ein strategisches Handeln der Raumordnung auf Landesebene gewährleistet.


Aufgaben der Überörtlichen Raumordnung

  • Grundlagenforschung und Datenmanagement

Beobachtung, Visualisierung und Analyse raumstruktureller Gegebenheiten und Entwicklungen zählen zu den grundlegenden Aufgaben der Überörtlichen Raumordnung. Diese erfolgt in einzelnen Themenbereichen (u.a. Demographie, Bau- und Siedlungswesen, Grünräume, Rohstoffgewinnung, Tourismus-Freizeit-Erholung, Bildung oder Soziales) sowie integrativ für das ganze Landesgebiet oder seine Teilgebiete, wie z.B. auf Ebene der fünf Hauptregionen.

  • Prozesse, Gutachten, Programme, Konzepte

Aufbauend auf einer Grundlagenforschung werden einerseits Strategien, Grundsätze und Ziele formuliert und Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Andererseits werden Konzepte und Leitbilder zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes erstellt, die auf landesweiter, aber auch auf regionaler Ebene wirksam sein können.

Darüber hinaus wird die interkommunale Zusammenarbeit in Niederösterreich in Form von Kleinregionen gefördert und strategisch begleitet. Außerdem werden die Interessen des Landes hinsichtlich der Gewinnung mineralischer Rohstoffe gemäß §81 des Mineralrohstoff-Gesetzes verteten.

  • Überörtliche Raumordnungsprogramme

Im Rahmen der überörtlichen Raumordnung werden verbindliche, als Rechtsvorschrift erlassene Regionale Raumordnungsprogramme und Sektorale Raumordnungsprogramme erarbeitet.

  • Gremienarbeit

Raumentwicklung als "Querschnittsmaterie" erfordert die Mitarbeit in unterschiedlichen Gremien zur Abstimmung der raumwirksamen Fachpolitiken und räumlichen Ebenen sowie zur Wahrung der Interessen des Landes Niederösterreich.

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weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für überörtliche Raumordnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14905

Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2026
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