Sozialleistungen
Richtsätze Sozialhilfe nach dem NÖ SAG
Heizkostenzuschuss - Förderung
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von € 140,00 zu gewähren.
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG - Anträge und Formulare
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst in der Regel die Hilfe zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage und die wirtschaftliche und personelle Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG
NÖ Sozialhilfe Ausführungsgesetz
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Abteilung Soziales und Generationenförderung Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220