NÖ Tierschutzombudsstelle

Mit 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 118/2004 in Kraft.

   
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Dr. Lucia GIEFING
Tierschutzombudsfrau
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 (Tor zum Landhaus)
Tel.: (02742) 9005 DW 15578
Fax: (02742) 9005 DW 8915578
E-Mail: post.tso@noel.gv.at


Ziel ist das Wohl des Tieres

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Im Vordergrund steht der Schutz des einzelnen Tieres als Individuum. Das Bundesgesetz zielt nicht auf die Wahrung öffentlicher Interessen sondern auf den Schutz der Interessen der Tiere ab. Die Wahrnehmung dieser Interessen hat der Gesetzgeber den Tierschutzombudspersonen übertragen.

Aufgaben

Die Bundesländer sind verpflichtet, gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend eine Tierschutzombudsperson zu bestellen. Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre.

Die Tierschutzombudsperson hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten und unterliegt in Ausübung ihres Amtes keinen Weisungen. Sie hat in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz Parteistellung und ist berechtigt in alle Verfahrensakten Einsicht zu nehmen, sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die Behörden haben die Tierschutzombudsperson bei der Ausübung ihres Amtes zu unterstützen.

Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
 

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3109 St. Pölten

E-Mail: post.tso@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15578
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Letzte Änderung dieser Seite: 21.2.2024
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