Neue Daten
Hier finden Sie die neusten OGD-Datensätze
Bahnnetz in NÖ und Wien, sowie etwas darüber hinaus, inkl. stillgelegtes Bahnnetz
Bevölkerung nach Alter, Geschlecht und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Bevölkerung nach Geschlecht und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Bevölkerung nach Migrationshintergrund und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Lebendgeborene im jeweiligen Jahr nach Geschlecht und Wohngemeinde der Mutter. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Dargestellt werden Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies bzw. Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 Z 2 als Flächen definiert sind, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen. Die Eignungszonen werden in folgende Typen unterschieden: - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies (SAKI) - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies zum Zeitpunkt 1.1.1999 (SAKI99) - Eignungszone für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe [mit Ausnahme von Sand und Kies] (GMRS) Bei den Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies erfolgt weiters die Angabe der Abbauform in Hinblick auf Trocken- und/oder Nassbaggerung sowie die Angaben zum in der Eignungszone abbaufähigen Material laut Anlagentabellen der Verordnungen. In diesen Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Dargestellt werden die Nummern zu den Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies bzw. Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 Z 2 als Flächen definiert sind, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen. Die Eignungszonen werden in folgende Typen unterschieden: - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies (SAKI) - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies zum Zeitpunkt 1.1.1999 (SAKI99) - Eignungszone für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe [mit Ausnahme von Sand und Kies] (GMRS) Bei den Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies erfolgt weiters die Angabe der Abbauform in Hinblick auf Trocken- und/oder Nassbaggerung sowie die Angaben zum in der Eignungszone abbaufähigen Material laut Anlagentabellen der Verordnungen. In diesen Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Dargestellt werden die Signaturen zu den Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies bzw. Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 Z 2 als Flächen definiert sind, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen. Die Eignungszonen werden in folgende Typen unterschieden: - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies (SAKI) - Eignungszone für die Gewinnung von Sand und Kies zum Zeitpunkt 1.1.1999 (SAKI99) - Eignungszone für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe [mit Ausnahme von Sand und Kies] (GMRS) Bei den Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies erfolgt weiters die Angabe der Abbauform in Hinblick auf Trocken- und/oder Nassbaggerung sowie die Angaben zum in der Eignungszone abbaufähigen Material laut Anlagentabellen der Verordnungen. In diesen Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Dargestellt werden Standorte für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen. Diese werden in Form von Punkten verortet, die zur Lageorientierung dienen. Es erfolgt keine flächige Abgrenzung. Der Datensatz enthält die Information zum Typ des Standortes laut Anlagentabellen der Verordnungen: - Bestehender, erweiterungsfähiger Standort (BSTO_ERWF) - Bestehender, nicht erweiteurngsfähiger Standort (BSTO_NERWF) - Bestehender Standort (BSTO) Weiters angegeben wird das am Standort abbaufähige Material laut Anlagentabellen der Verordnungen.
Dargestellt werden die Signaturen der Standorte für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen in Form von Nummern. Der Mittelpunkt der Signatur dient der Lageorientierung. Es erfolgt keine flächige Abgrenzung. Der Datensatz enthält die Information zum Typ des Standortes laut Anlagentabellen der Verordnungen: - Bestehender, erweiterungsfähiger Standort (BSTO_ERWF) - Bestehender, nicht erweiteurngsfähiger Standort (BSTO_NERWF) - Bestehender Standort (BSTO) Weiters angegeben wird das am Standort abbaufähige Material laut Anlagentabellen der Verordnungen.
Dargestellt werden die Überörtlichen Festlegungen gemäß § 212 Mineralrohstoffgesetz BGBl. I Nr. 38/1999. Es handelt sich hierbei um eine Kenntlichmachung. In diesen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Sterbefälle im jeweiligen Jahr nach Geschlecht und Wohngemeinde. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Geb - Erhaltenswerte Gebäude im Grünland gem. § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014, wobei der Punkt innhalb der Widmung festgelegt wird. 28.963 Geb-Widmungen waren mit 31.12.2024 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Gsh - Grünland Schutzhäuser gem. § 20 Abs. 2 Z 3 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 (Gast- und Beherbergungsbetriebe sowie Unterstandshütten, die für die Bedürfnisse des fußwegigen Tourismus erforderlich sind), wobei der Punkt innerhalb der Widmung festgelegt wird. 175 Gsh-Widmungen waren mit 31.12.2024 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung der Umhüllenden von ausgewählten Widmungen gem. § 16 ff NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 in 23 Kategorien bei der zum Teil sowohl geometrische als auch inhaltliche Generalisierungen vorgenommen wurden. So werden gleichartige Widmungsblöcke über Verkehrsflächen hinweg geometrisch zu EINEM Objekt der Widmungsumhüllenden zusammengeführt. Die Widmungen BA, BK, BW und BO werden zur Kategorie SBL und die Widmungen BI und BB zur Kategorie BIB inhaltlich zusammengefasst. Die Widmungen BKN und BWN werden zur Kategorie SBLNB und die Widmungen BVB und BVI zur Kategorie BIBVB zusammengefasst. Die Widmungen / Widmungsänderungen müssen bis 31.12.2024 in Rechtskraft erwachsen sein. Die 73.473 Widmungspolygone teilen sich wie folgt auf: SBL 32.991 SBLNB 531 BIB 5.070 BIBVB 16 BKH 548 BS 6.525 G++ 1.094 Ga 290 Gc 99 Gd 69 Gfrei 8.399 Gg 428 Gho 996 Gke 1.867 Gkg 345 Glp 735 Gmg 669 Gö 1.459 Gp 5.471 Gpv 314 Gspi 1.522 Gspo 2.942 Gwka 1.093
Digitale Erfassung der Flächen der Zentrumszonen gem. § 14 Abs. 2 Z 15 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 - 145 Polygone in 119 NÖ Gemeinden rechtskräftig zum Stichtag 31.12.2024
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