Umweltrecht allgemein
Unter Umweltrecht wird die Summe der Rechtsnormen verstanden, die dem Schutz der Umwelt dienen. Dem Umweltrecht liegt dabei heute ein weiter Umweltbegriff zugrunde, der verschiedenste Schutzgüter – wie zum Beispiel Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Luft, Wasser, Atmosphäre, Klima, Landschaft u.v.m. – kennt.
Zentrale Ziele des Umweltrechts sind:
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Erhalt der Artenvielfalt
- Vorsorge gegen Umweltgefahren (z. B. durch Industrie, Verkehr, Landwirtschaft)
- Nachhaltige Nutzung von Ressourcen
Das österreichische Umweltrecht ist ein komplexes System, das auf unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene basiert. Auch internationale Vereinbarungen (EU-Recht, Völkerrecht) spielen dabei eine zentrale Rolle.
Das Umweltrecht als Querschnittsmaterie ist durch ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsbereiche und Behörden gekennzeichnet. Bei der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung sind dabei u.a. folgende, das Umweltrecht betreffende, Agenden angesiedelt:
- Abfallwirtschaftsrecht
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Energierecht
- Chemikalienrecht
- Biozidprodukterecht
- Strahlenschutz
- Dampfkesselwesen
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
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