Umweltrecht allgemein

Unter Umweltrecht wird die Summe der Rechtsnormen verstanden, die dem Schutz der Umwelt dienen. Dem Umweltrecht liegt dabei heute ein weiter Umweltbegriff zugrunde, der verschiedenste Schutzgüter – wie zum Beispiel Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Luft, Wasser, Atmosphäre, Klima, Landschaft u.v.m. – kennt. 

Zentrale Ziele des Umweltrechts sind:

  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Erhalt der Artenvielfalt
  • Vorsorge gegen Umweltgefahren (z. B. durch Industrie, Verkehr, Landwirtschaft)
  • Nachhaltige Nutzung von Ressourcen

Das österreichische Umweltrecht ist ein komplexes System, das auf unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene basiert. Auch internationale Vereinbarungen (EU-Recht, Völkerrecht) spielen dabei eine zentrale Rolle.

Das Umweltrecht als Querschnittsmaterie ist durch ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsbereiche und Behörden gekennzeichnet. Bei der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung sind dabei u.a. folgende, das Umweltrecht betreffende, Agenden angesiedelt:

  • Abfallwirtschaftsrecht
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Energierecht
  • Chemikalienrecht
  • Biozidprodukterecht
  • Strahlenschutz
  • Dampfkesselwesen 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
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Letzte Änderung dieser Seite: 12.8.2025
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