Alm und Weide

Aufgabe der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) ist es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für eine geordnete Alm- und Weidewirtschaft in NÖ zu schaffen und sicherzustellen.

Wann wird ein Grundstück als Alm bzw. Weide erklärt?

Grundstücke können als Weide erklärt werden, wenn

  • das öffentliche Interesse an der Verwendung des Grundstücks als Weide dies erfordert,
  • die Grundstücke ihrer Beschaffenheit und Lage nach zur Bewirtschaftung als Weide geeignet sind oder sonst für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Weidebetriebes notwendig sind und
  • ein Bedarf an einer solchen Bewirtschaftung besteht.

Jede Eintragung in das Alm- und Weidebuch ist im Grundbuch anzumerken und dem Vermessungsamt mitzuteilen.

Was hat die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) damit zu tun?

Im Zuge der Erstellung des Weidewirtschaftsplanes hat die NÖ ABB eine Ermittlung der Weideflächen vorzunehmen. Zusätzlich hat der Weidewirtschaftsplan, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Weideflächen, zur Verbesserung und Sicherung eines nachhaltigen Ertrages sowie Vorschreibungen für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Weide zu enthalten.

  • Übertragung von Weiderechten im Falle von Einforstungsalmen
  • Genehmigung von Pachtverträgen
  • Schlichten von Streitigkeiten zwischen GrundeigentümerInnen und weidennutzungsberechtigten Personen
  • Informationsdrehscheibe für alm- und weidewirtschaftliche Belange


Die NÖ ABB ist die Aufsichtsbehörde über alle als Weide erklärten Grundstücke

  • hinsichtlich ihrer Erhaltung und Bewirtschaftung
  • über die Einhaltung der Wirtschaftspläne sowie
  • über die Erhaltung der dem Weidebetrieb dienenden Anlagen, Einrichtungen und Vorkehrungen.

Vollzug folgender Gesetze

  • Gesetz zur Erhaltung der Weidewirtschaft in Niederösterreich, LGBl. 6630-2
  • Wald- und Weideservitutenlandesgesetz, LGBl. 6610-4
  • Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG), LGBl. 6650

Weitere Auskünfte erteilen:

  • Dipl.-Ing. Kurt Kreitner, ABB Baden, Tel. 02742/9005-11558
  • Ing. Franz Fischlmair, ABB St. Pölten, Tel. 02742/9005-16092
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Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Forstwirtschaft 
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-16086
Fax: 02742/9005-13890
Letzte Änderung dieser Seite: 25.5.2023
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