Robert Killeen, Konsenslose Asphaltierung - Grundstück Nr. 303/1, KG 16110 Gumpoldskirchen - Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes – Verfahren gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs.1 Z 1 und § 8 NÖ Naturschutzgesetz
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling verpflichtet Sie, die von Ihnen konsenslos vorgenommene Asphaltierung des geschotterten Weges im Weingarten auf Grundstück Nr. 303/1, KG 16110 Gumpoldskirchen, außerhalb des Ortsbereiches der Gemeinde Gumpoldskirchen im Landschaftsschutzgebiet Biosphärenpark Wienerwald liegend, innerhalb einer Frist bis 31.08.2025 ab Rechtskraft dieses Bescheides, gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs.1 Z 1 und § 8 NÖ Naturschutzgesetz, zu entfernen, den früheren Zustand dieses Grundstückes 
wiederherzustellen, das entfernte Material einem befugten Abfallentsorgungsunternehmen zu übergeben und den Entsorgungsnachweis darüber der Bezirkshauptmannschaft Mödling vorzulegen. 
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            Bezirkshauptmannschaft Mödling
            Bahnstraße 2
            2340 Mödling
            E-Mail: post.bhmd@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005 - 349
        
        
                
        
        
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
                
