Waldbrandgefahr
Aktuelle Verordnungen der niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften zur Verhinderung von Waldbränden
In allen Waldgebieten des jeweiligen Verwaltungsbezirkes und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen (wie zB das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
Bitte beachten Sie die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zum Jahreswechsel 2020/2021.
Downloads
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (pdf, 0.3 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zum Jahreswechsel 2020/2021 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Beilage zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zum Jahreswechsel 2020/2021 (Gebiet Gloggnitz) (pdf, 0.7 MB)
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Letzte Änderung dieser Seite: 4.11.2020