Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 25.03.2026 )

Pospisil Johann Josef, KG Ebenfurth

Herr Johannes Josef Pospisil hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage (Kfz-Servicestation) durch Änderung in eine Kfz-Werkstätte, Aufstellung einer zusätzlichen Hebebühne sowie Nutzungsänderung der innenliegenden Räume, am Standort 2490 Ebenfurth, Wiener Neustädter Straße 39, Grst. Nr. 552/3, KG Ebenfurth, gewerbebehördlich angezeigt.

Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beraumt hierüber einen Lokalaugenschein für Donnerstag, den 26.03.2026 an.
Treffpunkt: 08.30 Uhr an Ort und Stelle, 2490 Ebenfurth, Wiener Neustädter Straße 39

Sie werden eingeladen als Beteiligter/Beteiligte persönlich zum Lokalaugenschein zu kommen oder an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte zu entsenden.
Sie können auch gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zum Lokalaugenschein kommen.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Wiener NeustadtE-Mail: post.bhwb@noel.gv.at
02742/9005 419
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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