Kundmachungen
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 10.12.2024 )
Thomas BARON Transporte GmbH, KG Gänserndorf
Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2024 )
Blatt Rita, KG Orth an der Donau
Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2024 )
Ambros Thomas, KG Kopfstetten, KG Loimersdorf
Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2024 )
Kohl Richard Erich, KG Breitensee und Marchegg
Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2024 )
Andre Ing. Hannes, KG Drösing
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 04.12.2024 )
Dusa Christoph, KG Großenzersdorf
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 04.12.2024 )
AP Alpin-Pyro GmbH, KG Großenzersdorf
Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.12.2024 )
Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen (am 04.12.2024)
Hegeschauverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf für das Jagdjahr 2024
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ordnet zur Besprechung der jagdwirtschaftlichen Situation und zur Überprüfung der getätigten Abschüsse im Jagdjahr 2022 für den gesamten Verwaltungsbezirk Gänserndorf die Durchführung der unter § 2 genannten öffentlichen Hegeschau an:
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher; Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen; Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Meldung der Abschüsse
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Eisenbahnrechtliche Enteignungsverfahren
ÖBB Infrastruktur AG
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Wasserrechtliche Verhandlung im Bezirk Gänserndorf, Marktgemeinde Dürnkrut am 12.12.2024
GGK Robert Kolar GesmbH; Ansuchen um Nutzung des GSt. Nr. 1334, KG Dürnkrut, als Lagerplatz für die Zwischenlagerung betriebseigener, mineralischer Rohstoffe; wasserrechtliches Bewilligungsverfahren (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)
Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild, Verordnung
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn dies zur Überprüfung der verfügten Abschüsse erforderlich ist, mit Bescheid für einzelne oder mit Verordnung für mehrere oder sämtliche Jagdgebiete des Verwaltungsbezirkes die Jagdausübungsberechtigten zu verpflichten, in geeigneter Weise innerhalb einer bestimmten Frist den Abschuss von Wildstücken nachzuweisen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610