Errichtung von Mehrnutzenhecken in Niederösterreich – Förderung
Die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) fördert die Errichtung von Mehrnutzenhecken im Rahmen des neuen Agrar-Umweltprogramms ÖPUL ab 2023.
Bei Mehrnutzenhecken, die in Niederösterreich errichtet werden, kann sowohl die Heckenpflanzung, als auch die Pflanzung von Hochstammobstbäumen gefördert werden.
Die Förderung der Heckenpflanzung deckt sich weitgehend mit jener für die Errichtung von Bodenschutzanlagen, nur die Anwuchspflege der Gehölze durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NÖ ABB ist bei lückigen Mehrnutzenhecken auf zwei Jahre beschränkt.
Die Errichtung der Heckenpflanzung erfolgt zur Gänze durch die NÖ ABB, wobei auch hier ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von Euro 3.999,60 pro Hektar Projektfläche (inklusive 20 % USt.) zu leisten ist.
Die Pflanzung von Hochstammobstbäumen auf Mehrnutzenhecken wird über den NÖ Landschaftsfonds gefördert, wenn mindestens 10 Obstbäume gepflanzt werden.
Details zu den Förderungsbedingungen und zum Förderablauf entnehmen Sie bitte der ausführlichen Mehrnutzenhecken-Broschüre, die als Download abgerufen werden kann.
Errichtungsauflagen laut ÖPUL-Sonderrichtlinie 2023:
- Mehrnutzenhecken müssen eine durchschnittliche Breite von mindestens 5 m bzw. maximal 20 m aufweisen.
- Die Gehölze sind so zu pflegen, dass sie nach der Pflanzung anwachsen und sich entsprechend zu einer Hecke entwickeln können.
- Der krautige Bereich ist dauerhaft zu begrünen und hat zumindest 20 % der Gesamtfläche zu umfassen: Eine Nutzung des krautigen Bereichs ist nicht zulässig.
- Laut AMA-Vorgabe müssen Mehrnutzenhecken eigenständige Objekte sein, d.h. sie dürfen nicht an flächige Landschaftselemente oder Wald angrenzen.
- Die Hecke muss überwiegend aus Sträuchern und (Wild)Obstbäumen bestehen.
Zusätzliche Auflagen im Mehrnutzenhecken-Konzept der NÖ Agrarbezirksbehörde:
- Mindestfläche: Einzelflächen müssen mindestens 500 m² groß sein.
- Heckenbereiche:
- Maximal 75 % Krautzone;
- die Hecken müssen aus mind. 10 verschiedenen Gehölzarten bestehen und einen Baumanteil von mindestens 10 % und einen Strauchanteil von mindestens 50 % aufweisen;
- mindestens 50 % der Bäume müssen Obstbäume sein (Hochstamm- oder Wildobstbäume);
- ausschließliche Verwendung von in Niederösterreich heimischen Gehölzarten - Maschinelle Befahrbarkeit (mit Traktor befahrbar, keine Böschungen oder Steilhanglagen)
- Flächendeckende, tragfähige Begrünung der Projektflächen mittels Einsaat von Weißklee muss im Herbst vor der Auspflanzung erfolgen, sofern keine alte Grasnarbe vorhanden ist. Die Begrünung ist jedenfalls vor der Auspflanzung nochmals abzumulchen.
- Geeignete Bodenbeschaffenheit (nicht zu trocken, nicht steinig, nicht sumpfig)
Keine Bepflanzung im Bereich von ober- und unterirdischen Leitungen (Drainagen, etc.)
Keine naturschutzfachlichen oder ökologischen Ablehnungsgründe (z.B. Vogelschutzgebiet, Zupflanzen von Waldrandbuchten, wertvoller Pflanzenbestand, u.ä.)
- Pflege der Krautzonen: Mahd bzw. Häckseln oder Mulchen mindestens 1 x jedes zweite Jahr, jedoch maximal 2 x pro Jahr (ausgenommen ist die 2-jährige Anwuchspflege der Gehölze). Achtung: ergänzende Auflagen bei Anrechnung auf die Biodiversitätsverpflichtung!
Kein seitlicher Wurzelschnitt auf der Mehrnutzenhecken-Fläche.
Landwirtschaftliche Betriebe, die an den ÖPUL-Maßnahmen UBB oder BIO teilnehmen, können eine formlose Voranmeldung an die NÖ ABB schicken, die Folgendes beinhalten sollte:
- Kontaktdaten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- geplante Flächengröße der künftigen Mehrnutzenhecke
- Grundstücksnummer(n), Katastralgemeinde
- evtl. Skizze auf einem Ausdruck der Hofkarte
- Zustimmungserklärung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer bei Pachtflächen
Die gemeldeten Flächen werden nach dem Einlangen gereiht und dann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NÖ ABB besichtigt. Bei grundsätzlicher Eignung wird in Absprache mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ein konkretes Bepflanzungskonzept festgelegt und die weitere Vorgangsweise erläutert.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Broschüre Mehrnutzenhecke (pdf, 2.1 MB)
- Download: Bodenschutzplaner und Stationsverwalter der NÖ Agrarbezirksbehörde (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie für die Förderung von Bodenschutzanlagen in Niederösterreich (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13603
Fax: 02742/9005-13890