Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene - Initiativen für Unternehmer (Austauschmaßnahmen für neue Unternehmer, Mentoring-Programme usw.)
Die Vergabe von Wirtschaftsförderungen erfolgt durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3).
Die Antragstellung erfolgt durch die bereitgestellten Formulare bzw. Online über das Wirtschaftsförderungsportal. Programmspezifische Unterlagen sind zu ergänzen.
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Projektes. In Fördercalls können gesonderte Fristen definiert werden.
keine
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz (LGBl. 7300)
Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Referenten der Abteilung, die Beschlussfassung durch das zuständige Regierungsmitglied. Die Förderzusage erfolgt durch einen privatrechtlichen Fördervertrag. Vor Auszahlung wird die Rechnungskontrolle durch die zuständigen Referenten durchgeführt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Tourismus- und Freizeitbetriebe.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie
Handysignatur oder Handschriftliche Unterschrift
Die Wirtschaftsförderung erfolgt in der Privatrechtsverwaltung, zuständig sind die ordentlichen Gerichte.
11.12.2020
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