Erstellen von Wasserbuchauszügen

Der nachfolgende Artikel beschreibt, wie man Wasserbuchauszüge erstellt und erklärt deren Inhalt.

Suchen Sie in einem ersten Schritt nach dem Wasserrecht, das Sie interessiert. 

Sie erhalten ein Abfrageergebnis mit folgenden Informationen:

  • Wasserbuch Auszug:
    Durch Klicken auf den Link in dieser Spalte kann der Wasserbuchauszug des ausgewählten Wasserrechtes abgerufen werden.
  • Anlagenname: Der Name der Anlage dient der eindeutigen und raschen Identifizierung der Anlage. Er ist für Niederösterreich eindeutig. Er wird grundsätzlich von den Bearbeitern der für die Anlage zuständigen Behörde nach folgendem Schema festgelegt: 
    • Kürzel für die Art der Anlage (z.B. "WVA" für eine Versorgungsanlage)
    • Name des oder der Berechtigten oder Betreiber 
    • (optional) Trivialname oder Ortsangaben zur Anlage (z.B. "Sägemühle", "KG Aalfang", "Gstk 123, KG Lilienfeld") 
    • Postzahl im Format <Bezirkskürzel>-<Zahl> ohne führende Nullen> z.B. KO-1, BN-23, LF-345, SB-6789, ZT-12345
  • Postzahl des Wasserrechtes: Die Postzahl eines Wasserrechtes ist die "Inventarnummer" des Rechtes, mit deren Kenntnis die Urkunden der Anlage in der Urkundensammlung des jeweiligen Verwaltungsbezirks aufgefunden werden können. Die Zählung erfolgt für jeden Bezirk getrennt. Die Angabe erfolgt im Format <Bezirkskürzel>-<Zahl (ohne führende Nullen)>. z.B. KO-1, BN-23, LF-345, SB-6789, ZT-12345
  • Typ: Alle Wasserrechte müssen einem Typ zugeordnet werden. Diese gibt Auskunft über die Art der Anlage/des Wasserrechts (z.B. Wasserversorgungsanlage, Deponie...).
    Lesen Sie dazu den Artikel „Arten von Wasserrechten"
  • Subtyp: Alle Objekte müssen auch einem Subtyp zur näheren Einordnung des Typs zugeordnet werden. Dieser ist abhängig vom Typ.
  • Aktuelle Berechtigte: Der oder die Berechtigten eines Wasserrechts.
  • Anlagen Status: Der Status der Anlage (aufrecht, nicht aktuell oder in Bearbeitung). Davon zu unterscheiden ist der rechtliche Status des Wasserrechts, der dem Wasserbuchauszug entnommen werden kann.
  • Rechtswert/Hochwert: Die Koordinaten der Anlage.
  • Verortungsgenauigkeit: Zur richtigen Interpretation der Kartendarstellung benötigte Information zur Qualität der Verortung des Wasserrechts.
    Lesen Sie dazu den Artikel „Örtliche Lage von Wasserrechten“
  • WIS-ID: Eindeutige Identifikationsnummer der Anlage in der Datenbank. Diese wird benötigt, wenn über den Wasserbuchauszug hinausgehende Daten zur Anlage übermittelt werden sollen.

Durch Anklicken des Links in der Spalte "Wasserbuch Auszug" erhalten Sie den Wasserbuchauszug. Mehrere Wasserbuchauszüge können über Auswahl der Treffer in der Spalte "Nr" und klicken auf den Link "Wasserbuch" im Spaltenkopf abgerufen werden.

Im Wasserbuchauszug sind folgende Informationen enthalten:

  • Name: Anlagenname, siehe oben
  • Status: Anlagenstatus, siehe oben
  • Typ: Typ und Subtyp der Anlage, siehe oben
  • Postzahl / Rechtsstatus: zur Postzahl siehe oben. Mit dem Rechtsstatus wird der rechtliche Zustand der Anlage überblicksweise beschrieben (aufrecht, erloschen, in Bearbeitung).
  • Kategorie: Im Wasserbuchauszug werden immer die Daten aus dem Wasserbuch angezeigt.
  • Name und Anschrift der Personen des Wasserrechtes: Der oder die Inhaber des Wasserrechts samt Adressangaben
  • Lage: Angabe von genauen Lageinformationen durch Bezirk, Gemeinde, Katastralgemeinde und Grundstücknummer
  • Erfassungsmaßstab: Verortungsgenauigkeit, siehe oben
  • Gewässer: Das oder die durch das Wasserrecht betroffene(n) Gewässer, bei Indirekteinleitungen (§ 32b) auch die betroffene Kanalisation
  • Wasserrechts-Bindung: Die Bindung des Wasserrechtes gemäß § 22 Wasserrechtsgesetz (an eine Person, an das Eigentum an einem bestimmten Grundstück oder an das Eigentum an der Anlage) unter Angabe der Schriftstücke, in denen die Bindung ausgesprochen wurde
  • Art und Umfang des Wasserrechtes: Angabe der das Recht bestimmenden Entnahmemengen und Einleitungsmengen unter Angabe der Schriftstücke, in denen die Mengen festgelegt wurden
  • Fristen: Die Befristung des Wasserrechtes gemäß § 21 Wasserrechtsgesetz und andere wichtige Fristen (z.B. Bauvollendungsfrist) unter Angabe der Schriftstücke, in denen die Frist ausgesprochen wurde
  • Urkunden: Die Übersicht über die Urkundensammlung (z.B. Bescheide) durch Angabe von
    • Nr: (chronologische) Nummerierung innerhalb des Recht
    • Art / Verfasser. die Art der Urkunde, z.B. Bewilligungsbescheid, Überprüfungsbescheid, und der Verfasser der Urkunde
    • GZ / WB-Postzahl: Geschäftszahl und Postzahl der Urkunde
    • Datum der Urkunde
    • Inhalt der Urkunde
  • Anlagen-Anmerkung: Generelle Anmerkung zur Anlage
  • Attribute: Die Anlage bzw. das Recht näher beschreibende Informationen
  • Baum: Anlagen oder Anlagenteile können in einem Verhältnis der Unter- oder Überordnung zueinanderstehen (z.B. ein Brunnen/eine Quelle gehört als untergeordnete Anlage zur Versorgungsanlage). Dies wird im Anlagenbaum dargestellt.
  • Untergeordnete Anlagenteile: Die Daten zu den untergeordneten Anlagenteilen
weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung