Planung und Bemessung von Fischaufstiegshilfen
Das Land NÖ hat gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur Planungs- und Bemessungsgrundlagen für Fischaufstiegshilfen erarbeitet.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 einen "guten ökologischen Zustand" aufweisen müssen. Eine wichtige Voraussetzung für den guten ökologischen Zustand sind durchgängige Fischlebensräume. Um Querbauwerke wie Kraftwerke, Wehranlagen usw. für Fische durchgängig zu machen, müssen Fischaufstiegshilfen errichtet werden.
Fischaufstiegshilfen sind je nach den gewässertypischen Gegebenheiten unterschiedlich zu planen. Es ist auf die Fischregion, das Fischleitbild und die Größe der Fische einzugehen. Dafür sind jeweils unterschiedliche Kennwerte zu berücksichtigen. In den hier verfügbaren Unterlagen (siehe Links und Downloads) sind die wesentlichen Planungs- und Bemessungsgrundlagen für Fischaufstiegshilfen zusammengestellt.
Bei der Errichtung neuer Anlagen, die ein Hindernis für die Fischwanderung darstellen können, sind Fischwanderhilfen ein unverzichtbarer Projektbestandteil.
Bestehenden Anlagen sind entsprechend den Vorgaben der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne 2009 und 2015 durch die Errichtung von Fischaufstiegshilfen nachträglich anzupassen.
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