KKW Temelín, Tschechische Republik, Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff, Endgültige Entscheidung; Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren; Kennzahl WST1-UE-23

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht.
Die verbindliche Kundmachung erfolgt in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen.

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kundgemacht am 25. November 2025 

Kundmachung | Endgültige Entscheidung | 25.11.2025 (PDF-Datei, 61KB)

Die Unterlagen zur gegenständlichen Kundmachung sind zu finden unter:
https://www.umweltbundesamt.at/uvp-zwilag-ete-temelin-2023

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.11.2025
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