EU-Taxonomie

Ablehnung der Einstufung von Kernenergie und fossilem Gas als ökologisch nachhaltige Technologie 

Eine Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament (328 Abgeordnete) hat sich am 6. Juli 2022 für die Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission ausgesprochen, damit wird Kernenergie und Erdgas unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich eingestuft und in die Liste der nachhaltigen Finanzinvestitionen aufgenommen. Für Kernenergie bedeutet dies, das Investitionen in neue Atomkraftwerke als nachhaltig klassifiziert werden, wenn die Anlagen neuesten Technik-Standards entsprechen und ein konkreter Plan für eine Atommüllendlagerung für hoch radioaktive Abfälle bis spätestens 2050 vorgelegt wird.

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die europäische Klima- und Energiepolitik und steht damit klar dem gesetzten Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Europa entgegen. Die Einstufung von Kernenergie und fossilem Gas als ökologisch nachhaltige Technologie wird daher strikt abgelehnt.  

Die Republik Österreich hat am 7.Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen Teile der sogenannten Taxonomie-Verordnung eingereicht.

Der offizielle Vorschlag der EU-Kommission zur Aufnahme von Kernenergie und Erdgas als „sogenannte grüne Übergangstechnologie“ in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen wurde am 2. Februar 2022 präsentiert.

Bereits am 31.12.2021 wurde der Entwurf zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 betreffend wirtschaftliche Aktivitäten in bestimmten Energiesektoren (EU-Taxonomie-Verordnung) und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 betreffend spezifische Publizitätspflichten für diese wirtschaftlichen Aktivitäten bekannt. Der delegierte Rechtsakt enthält eine Liste von Wirtschaftstätigkeiten und Umweltkriterien, die Projekte erfüllen müssen, um als „grüne“ Investition eingestuft zu werden.

Seit Bekanntwerden hat das Land Niederösterreich dieses Vorhaben scharf kritisiert und sich klar dagegen ausgesprochen, dass Kernenergie als „ökologisch nachhaltige Brückentechnologie“ in die neue EU-Taxonomie-Verordnung aufgenommen und somit direkt oder indirekt subventioniert wird.

Kernenergie ist weder klimafreundlich, noch wirtschaftlich!

Ziel der Klimastrategie ist eine möglichst rasche und kosteneffiziente Reduzierung des weltweiten CO2-Ausstoßes. Atomkraft kann aus vielerlei Gründen keinen wesentlichen Beitrag dazu leisten:  

Kernenergie ist weder klimafreundlich noch CO2-neutral, die Kosten sind deutlich zu hoch und die Bauzeiten zu lange, um einen energiewirtschaftlichen und klimatisch relevanten Effekt zu erzielen

  • Atomkraftwerke in Betrieb haben zwar geringere Treibhausgasemissionen (THG), betrachtet man jedoch den gesamten THG-Lebenszyklus der Atomstromerzeugung, fällt die Bilanz negativ aus
  • im Jahr 2020 betrug der Beitrag der Nuklearenergie an der weltweiten Stromproduktion rd. 10,1 %, das sind 2.553 TWh (Quelle: World Nuclear Industry Status Report - Mycle Schneider Consulting: wnisr2021-hr.pdf (worldnuclearreport.org)
  • die Kosten des aus Nuklearenergie produzierten Stromes (von der Urangewinnung und -aufbereitung, den hohen Baukosten aktueller AKW-Projekte bis hin zur kostenintensiven Atommüllendlagerung) liegen ein Vielfaches höher als bei allen erneuerbaren Energieformen
  • ohne enorme öffentliche Subventionen kann kein Atomkraftwerk betrieben werden
  • der Bau neuer verbesserter Reaktoren dauert rd. 20 Jahre (von der Planung bis zur Inbetriebnahme), wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstossen müssten aber in den nächsten 10 Jahren gesetzt werden     

Kernenergienutzung ist weder sauber noch sicher, noch erfüllt sie die geforderten Nachhaltigkeitskriterien

  • nicht erwiesene Widerstandsfähigkeit der Kernenergie gegenüber dem Klimawandel 
  • erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele durch Urangewinnung, -vermahlung und -aufbereitung
  • empirisch nachgewiesenes Risiko schwerer Unfälle in Kernkraftwerken
  • weltweite Brennstoffressourcen (Uran, aber auch Thorium) sind nur begrenzt verfügbar und die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen kann nicht beliebig oft wiederholt werden - der sogenannte „Brennstoffkreislauf“ existiert damit nicht
  • der Ausbau der Kernenergie erhöht die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen, daher muss jedes Kernenergieprogramm von einer lückenlosen Sicherheitskontrolle begleitet werden
  • ein weltweit ungelöstes Problem der Endlagerung von hochradioaktivem Abfall und abgebrannten Brennelementen

In Summe können erneuerbare Energieformen schneller, saubere, mehr und billigere Energie bereitstellen als Atomkraftwerke. Das Land Niederösterreich zeigt es vor, eine Klima- und Energiewende durch 100 % Erneuerbaren Strom.

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Letzte Änderung dieser Seite: 12.12.2022
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