NÖ Sozialstipendien
SchülerInnen und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen.
Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.
- Die Mittel für SchülerInnen können aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung gewährt werden.
- Die Mittel für Studierende kommen entweder aus dem Niederösterreichischen Landesstipendium oder aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
- Die Mittel für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich.
Niederösterreichisches Landesstipendium
Für das Niederösterreichische Landesstipendium müssen die BewerberInnen
- ordentliche Studierende an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule sein,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben,
- einen günstigen Studienerfolg aufweisen
- bedürftig sein, d.h. das Familieneinkommen (NETTO) muss unter den folgenden Grenzen liegen:
alleinstehend | € 1.100,-- |
2 Personen | € 1.850,-- |
3 Personen | € 2.600,-- |
4 Personen | € 3.350,-- |
für jede weitere Person | € 750,-- |
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.
NÖ Stipendienstiftungen
Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech´schen Stipendienstiftung, müssen die BewerberInnen
- ordentliche SchülerInnen oder StudentInnen sein,
- bedürftig sein,
- österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
- einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in NÖ Stipendienstiftungen - Voraussetzungen enthalten.
Die Einreichfrist für beide Stipendien beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.
Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen
Für die besonderen Studienleistungen
- Diplomarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
- Masterarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
- Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg
kann ein Windhag-Stipendium aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden.
Die BewerberInnen müssen
- ordentliche StudentInnen sein,
- bedürftig sein,
- österreichische Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-) Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
- eine besondere Studienleistung aufweisen,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 31. März des laufenden Studienjahres.
Das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kann pro Person einmal gewährt werden.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten
Büro der Stiftungsverwaltung Landskrongasse 5/X 1010 Wien E-Mail:
stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-13555