NÖ Stiftungsstipendien
SchülerInnen und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen.
Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.
- Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
- Die Mittel für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich.
NÖ Stipendienstiftungen
Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech´schen Stipendienstiftung, müssen die AntragstellerInnen
- ordentliche SchülerInnen oder StudentInnen sein,
- bedürftig sein,
- österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
- einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.
Die Einreichfrist für beide Stipendien beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.
Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen
Für die besonderen Studienleistungen
- Diplomarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
- Masterarbeit mit ausgezeichnetem Erfolg
- Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg
kann ein Windhag-Stipendium aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden.
Hinweis:
Bachelorarbeit, Bachelorprüfung bzw. „Bachelordiplom“, DiplomandInnenseminararbeit und außerordentliche Studien (z. B. an der Universität für Weiterbildung Krems) mit ausgezeichnetem Erfolg werden nicht gefördert.
Die AntragstellerInnen müssen
- ordentliche StudentInnen sein,
- bedürftig sein,
- österreichische Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-) Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
- eine besondere Studienleistung aufweisen,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.
Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 28./29. Februar des laufenden Studienjahres.
Das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kann pro Person einmal gewährt werden.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten
Büro der Stiftungsverwaltung Landskrongasse 5/X 1010 Wien
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Kontaktpersonen -
für Stipendien für SchülerInnen und StudentInnen:
Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
Kontaktperson - für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen, nur für StudentInnen:
Andreas Stadler, Tel: 02742/9005-13194