Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Für die Herstellung des Kino-Spielfilms „Der Totengräber im Buchsbaum“ wird ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Weiters wurde ein dreijähriger Fördervertrag mit dem Benediktinerstift Altenburg (Altenburger Sängerknaben) in der Höhe von insgesamt 160.000 Euro beschlossen.

Ebenso wurde beschlossen, die Erstellung von Planungen zur Direktanbindung der Bezirkshauptstadt Horn an die Franz-Josef-Bahn im Ausmaß von 212.000 Euro (das sind 40 Prozent der Gesamtkosten) zu fördern.

Die Neuerrichtung der Tagesstätte Ruprechtshofen der Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie NÖ GmbH am Standort Ruprechtshofen wird bis maximal 150.000 Euro gefördert.

Für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „Arge Chance“ wurde ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 228.188,65 Euro bewilligt.

Für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „EMMAUS“ wurde ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 123.296,57 Euro bewilligt.

Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „FAIR-wurzelt“ erhält einen Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 331.902.88 Euro.

Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „Forstprojekt Stockerau“ erhält einen Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 161.208,19 Euro.

Bewilligt wurde auch ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von 130.143,72 Euro für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „J.O.B. – Verein zur Förderung der Beschäftigung und Ausbildung im oberen Ybbstal“.

Für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „Landschaftspflege Schmidatal“ wurde ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 318.679,78 Euro bewilligt.

Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „LOK IN“ erhält einen Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 246.000 Euro.

Für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „LUNA“ wurde ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von 261.435,74 Euro bewilligt.

Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „Schmiede – Zukunft und Arbeit“ wird mit einem Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für den Zeitraum Jänner bis Juni 2021 in der Höhe von bis zu 45.628,59 Euro gefördert.

Ebenso wurde ein Zuschuss aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung für das Jahr 2021 in der Höhe von bis zu 182.202,70 Euro für das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt „UNIDA Services“ genehmigt.

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