Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurden für das Jahr 2022 insgesamt 27,6 Millionen Euro aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen bewilligt.

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 60.174.808,50 Euro als Bedarfszuweisungen II (Unterstützung des Haushaltes) und Bedarfszuweisungen III (für Projekte) bewilligt.

Mit einem genehmigten Ergänzungsvertrag wurden die Fortführung des „Ludwig Boltzmann Institut für Archäologische Prospektion und Virtuelle Archäologie“ bis zum Jahr 2024 und ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 156.000 Euro beschlossen. Ziel des Institutes ist die zerstörungsfreie Auffindung, Dokumentation, Untersuchung, Visualisierung und integrierte Interpretation des archäologischen kulturellen Erbes archäologischer Landschaften.

Für das Projekt „Landuni Drosendorf“ der Technischen Universität Wien wurde für 2,5 Jahre (5 Semester) eine Finanzierung von bis zu 650.000 Euro genehmigt.

Aus den Mitteln der Raumordnungsförderung wurden für 82 Gemeinden Zuschüsse mit einer Gesamtsumme von 1.931.600 Euro bewilligt.

Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wurden die Verkehrsstationen Rekawinkel, Eichgraben, Raasdorf, Untersiebenbrunn, Oberweiden, Paasdorf, Seebenstein und St. Georgen/Stfd. von der ÖBB-Infrastruktur AG fahrgastgerecht geplant, umgebaut und attraktiviert. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, die Planung und Realisierung dieser Maßnahmen zur Attraktivierung dieser acht Verkehrsstationen im Ausmaß von 3.752.103,33 Euro (das sind 40 Prozent der Planungskosten und 20 Prozent der Realisierungskosten) zu fördern.

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