20.12.2021 | 09:24

Präsident Wilfing/Goldeband: „Kontrollen durch den Landesrechnungshof machen sich für die Bürgerinnen und Bürger bezahlt“

Der Tätigkeitsbericht des LRH liegt vor, durch Prüfungen konnten Sparpotenziale in der Höhe von 7,7 Millionen Euro gefunden werden

Der Landesrechnungshof gehört zu den wichtigsten Kontrollorganen des Landtags. Wie der aktuelle Tätigkeitsbericht zeigt, waren die Prüferinnen und Prüfer und Direktorin Edith Goldeband auch während der Covid-19-Pandemie aktiv: Im vergangenen Jahr 2020 wurden den Landtagsabgeordneten dreizehn Berichte mit über 100 Stellungnahmen vorgelegt. „Dass sich die Kontrollen durch den Landesrechnungshof für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bezahlt machen, kann man nachrechnen: So wurden Sparpotentiale von 7,7 Millionen Euro erkannt und wie die Nachkontrollen zeigen auch umgesetzt. Generell werden im Schnitt 84 Prozent der Empfehlung des Landesrechnungshofs umgesetzt. Das zeigt die Qualität der Überprüfungen und dass die geprüften Stellen die Verbesserungshinweise positiv sehen“, ist Landtagspräsident Karl Wilfing mit der Arbeit des Landesrechnungshofs zufrieden. Die eingesparten 7,7 Millionen Euro zeigten sich bei den Nachkontrollen beim NÖ Landesfeuerwehrverband, den Einmietungen in den Niederösterreichischen Universitäts- und Landeskliniken sowie den Jugendausbildungs- und Leistungszentren.

Das Team des Landesrechnungshofs zeigte eine weitere Entwicklung auf: „Einige überprüfte Stellen haben auch während der Covid-19-Pandemie nicht auf ihre Rücklagen zurückgegriffen, sondern sogar weitere gebildet. Was in normalen Zeiten Sinn macht, ist in einer Phase, in der der Landeshaushalt wegen der Pandemie unter Druck steht und sich über Darlehen finanzieren muss, nicht wirtschaftlich. Denn diese Mittel fehlen dem Landeshaushalt“, erklärt Direktorin Edith Goldeband.

Künftig kommen auf die Prüferinnen und Prüfer weitere Aufgaben hinzu, da der Landtag die Zuständigkeiten seines Kontrollorgans um Unternehmungen erweitert hat, an denen das Land NÖ allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofs unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, soweit es sich nicht um börsennotierte Unternehmungen handelt. Für diese gilt weiterhin ein Beteiligungsausmaß von mindestens 50 Prozent. „Die erweiterten Prüfungsbefugnisse stärken den Landtag in seiner Budget- und Kontrollhoheit. Von den Anregungen und Empfehlungen werden die überprüften Unternehmen und der Landeshaushalt profitieren“, steht für Präsident Wilfing fest.

Weitere Informationen: NÖ Landtagsdirektion, Pressesprecher Christoph Fuchs, Telefon 02742/9005-12322, E-Mail c.fuchs@noel.gv.at, www.landtag-noe.at

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