14.12.2020 | 08:56

LR Schleritzko: Gesetzesänderungen bringen Gemeinden finanzielle Bewegungsfreiheit und weniger Verwaltungsaufwand

Änderung der Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes sollen in kommender Landtagssitzung beraten und beschlossen werden

Das Land NÖ plant eine Anpassung der Gemeindeordnung als auch des Stadtrechtsorganisationsgesetzes. „Was technisch klingt, bringt den Gemeinden finanzielle Bewegungsfreiheit in dieser herausfordernden Zeit und weniger Verwaltungsaufwand“, erläutert Landesrat Ludwig Schleritzko, zuständig für Fragen der Gemeindeaufsicht.

„Schon zur Jahreshälfte haben wir mit einer Gesetzesänderung Liquidität für Städte und Gemeinden sichergestellt. Die Kommunen erhielten die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen, um bis zu 20 Prozent des laufenden Haushalts durch Schuldaufnahme abdecken zu können. Statt einer schlagartigen Rückführung auf die ursprünglichen zehn Prozent Ende 2021, geben wir den Gemeinden mehr Zeit, um mit der finanziellen Belastung zurechtzukommen“, erläutert Schleritzko. Bis zum Jahr 2026 soll der Umfang der Kredite um jeweils zwei Prozent auf die ursprüngliche Basis von zehn Prozent des laufenden Haushalts sinken.

Die Aufnahme von Mitteln für Investitionen, die im Zusammenhang mit dem Kommunalen Investitionspaket des Bundes stehen, wird dafür genehmigungsfrei gestellt. Gleiches gilt für Investitionen im Rahmen des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus. „Um die Finanzkraft der Gemeinden nicht zu überfordern, gibt es normalerweise eine Kontrollschleife durch die Gemeindeaufsicht bei der Aufnahme von Darlehen ab einer gewissen Höhe. Jetzt geht es darum, den Gemeinden möglichst großen Spielraum zu lassen, um wirtschaftlich wichtige Investitionen auf die Schienen zu bringen“, führt der Landesrat aus.

„Trotz COVID steht keine Gemeinde in Niederösterreich vor der Situation, Rechnungen nicht begleichen oder Gehälter nicht überweisen zu können. Wir bewerten die Lage der Kommunen aber laufend neu und sind dazu auch in Abstimmung mit Wirtschaftsforschern und Gemeindevertretern. Das Land NÖ wird die Gemeinden auch in Zukunft nicht im Regen stehen lassen, wenn es zu weiteren Schwierigkeiten kommt, aber die gute Nachricht ist, dass sich die wirtschaftliche Situation im Jahr 2021 wieder zu erholen scheint“, hält Landesrat Schleritzko fest.

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at

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