k'19 - Ausschreibung: Erläuterungen



Kriterien

Bildende Kunst

Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen Arbeiten (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen können wir keine Originalwerke entgegennehmen.

 

Darstellende Kunst 

Bewerben können sich alle im Bereich der Darstellenden Kunst künstlerisch tätigen Personen. Die Einreichung kann sowohl ein Einzelprojekt, die gesamte Jahrestätigkeit, aber auch die Tätigkeit einer Einzelperson auf dem Gebiet der Darstellenden Kunst umfassen. Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich der Darstellenden Kunst sind eine Beschreibung sowie eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.


Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen

Es können maximal zwei Einzelwerke eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit liegt. Einzureichen ist in schriftlicher Form mit einem Manuskript oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.


Literatur

Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf), oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:

  • Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Typoskriptseiten des in Arbeit befindlichen Projektes
  • Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht. 


Medienkunst

Es können maximal zwei Einzelwerke aus dem Bereich der Videokunst oder der digitalen und spartenübergreifenden Medienkunst eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der visuellen Gestaltung liegt. Einzureichen sind die Arbeiten auf Datenträgern, die zur Wiedergabe auf handelsüblichen digitalen Geräten geeignet sind (USB, DVD, Blu-ray). Digitale Datenträger müssen mit Windows ausgestatteten PC-Geräten kompatibel sein. Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst sind zusätzlich schriftliche Unterlagen (z.B. Konzepte, Bilddokumentationen) beizulegen. Einzureichen ist darüber hinaus eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt.)


Musik

Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, sowohl Komponist*innen, Interpret*innen, als auch Konzertveranstalter*innen und Programmverantwortliche. Kompositionen als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden.

Für die Beurteilung künstlerischer Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen.

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.)


Volkskultur und Kulturinitiativen

Der Niederösterreichische Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen/kulturelle Regionalisierung. Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträgern, Plakaten, Prospekten, Pressemappen u. ä. zu dokumentieren.


Sonderpreis 2019 - Literaturinitiativen

Gemäß Niederösterreichischem Kulturförderungsgesetz 1996 hat der Niederösterreichische Kultursenat jährlich einen Sonderpreis auszuloben. Im Jahr 2019 sollen die vielfältigen heimischen Literaturinitiativen ausgezeichnet werden. Eingereicht werden können Projekte, die die Entwicklung der niederösterreichischen Literaturlandschaft innovativ und kreativ durch Verbreitung, Vermittlung und Förderung gestalten.

Das Spektrum reicht dabei von Autor*innenvereinigungen, Literaturveranstalter*innen und Schreibwerkstätten bis hin zu Verlagen sowie bibliophilen Initiativen, die besonderes Augenmerk auf die Buchkunst und deren Weiterentwicklung legen.

Voraussetzung ist ein regelmäßiges Veranstaltungsprogramm und/oder Sitz der Initiative in Niederösterreich.

Aussagekräftige Beschreibungen der Projekte, die Jahresprogramme der Jahre 2016-2018, Presseberichte etc. sind einzureichen. Als Entscheidungsgrundlage für die Jury können nur in Niederösterreich umgesetzte Projekte bewertet werden.



Preisvergabe - Zuerkennung eines Preises

Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. 

Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.

Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise.

Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.

Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen, Künstler, oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.



Einhaltung von Urheberrechten

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung publizistisch (analog und online) zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.

Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin bzw. der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung“ veröffentlicht werden.

Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises das Land Niederösterreich die Daten der Preisträgerin bzw. des Preisträgers gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf.)

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Kulturpreise des Landes Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010
Fax: 02742/9005-13062
Letzte Änderung dieser Seite: 5.7.2019
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