Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.02.2026 )
Marktgemeinde Ziersdorf, KG Ziersdorf
Die Marktgemeinde Ziersdorf hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Anhebung des Begleitweges (Grundstück Nr. 3628, KG Ziersdorf) an der rechten Uferseite der Schmida (Grundstück Nr. 3658/1, KG Zierdorf) auf einer Länge von 273 m um 0,5 m und für die Anhebung des Feldweges (Grundstück Nr. 3624, KG Ziersdorf) auf eine Länge von rund 115 m um ca. 0,45 m, angesucht. Das Hochwasserschutzprojekt dient dem Schutz der im Norden der KG Ziersdorf gelegenen Kürnbachsiedlung im Bereich der Grundstücke Nr. 3624 und 3628, KG Ziersdorf.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 19.2.2026 um 8:30 Uhr mit Treffpunkt im Gemeindeamt der Marktgemeinde Ziersdorf, 3710 Ziersdorf, Hauptplatz 1, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 279
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24
