Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.02.2026 )
Ludwig Starkl GmbH & Co KG, KG Pfaffstätten
Die Ludwig Starkl GmbH & Co KG, FN 284443 z, hat um gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Restaurants, Café mit Gastgarten und Seminarräumlichkeiten, bei dem Gartencenter im Standort 2511 Pfaffstätten, Am Kanal 5, Gst. Nr. 1531/6, KG Pfaffstätten, angesucht.
Die beantragten Öffnungs- und Betriebszeiten sind:
Betriebszeiten: 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Lieferzeiten: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr mittels LKWs (3–4-mal die Woche)
Öffnungszeiten:
- Restaurant: 10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Samstag, Sonntag im Zeitraum April bis Mai jeweils 10:00 bis 17:00 Uhr). Im Restaurant wird Hintergrundmusik gespielt.
- Gastgarten mit 60 Sitzplätzen im EG auf der Terrasse mit Hintergrundmusik: 10:00 bis 22:00 Uhr. Der Gastgarten wird in Form des § 76a GewO 1994 betrieben. Es finden grundsätzlich keine Veranstaltungen im Gastgarten nach 22:00 Uhr statt.
- Seminarraum: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr. In Einzelfällen auch zwischen 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Dachterrasse ist bis 22:00 Uhr für Rauchpausen etc. geöffnet. Es werden auf der Dachterrasse keine Speisen und Getränke verabreicht.
Die Dachterrasse ist ab 22:00 Uhr geschlossen (versperrt – auch für Raucher) und finden dort auch keine Veranstaltungen statt.
Die Bezirkshauptmannschaft Baden beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Montag, den 16. Februar 2026, 08.30 Uhr an. Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Baden, 2500 Baden, Schwartzstraße 50, 1. Stock, Sitzungssaal
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 229
2500 Baden, Schwartzstraße 50
