Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 24.11.2025 )
Merkinger Johann
Merkinger Gabriele, KG Wanzenöd
Herr Johann Merkinger, Ramingdorfstraße 1, 4441 Behamberg, bzw. die Freizeitpark Merkinger GmbH, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten mit Maileingabe vom 29.03.2025 ein Ansuchen, datiert mit 28.3.2025, um die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die bestehende Wasserversorgungsanlage auf GrstNr.73/1, KG Wanzenöd, unter Vorlage von Projektsunterlagen, eingebracht.
Zur ha. Aufforderung erfolgte sodann mit Mail vom 02.04.2025 eine Klarstellung zum Antragsteller und wurden ergänzende Unterlagen vorgelegt.
Mit dem adaptierten Antrag, datiert mit 02.04.2025, suchten nunmehr Herr Johann und Frau Gabriele Merkinger (Eigentümer des Grundstückes Nr.73/1, KG Wanzenöd) zu den vorgelegten Projektunterlagen um die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für die auf Grundstück Nr. 73/1, KG Wanzenöd, bestehende Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage zur Versorgung der Landwirtschaft Merkinger und der Freizeitpark Merkinger GmbH mit Trink- und Nutzwasser an.
Der Brunnen hat eine Tiefe von knapp 100 m und wurde der durchschnittliche tägliche Wasserbedarf mit 3500 l angegeben.
Die Projektsunterlagen wurden folglich mit Mail vom 16.05.2025 (Inspektionsbericht der AGES, datiert mit 14.5.2024) und zuletzt mit Eingabe vom 03.10.2025 zur wbt. Vorprüfung vom 02.06.2025 ergänzt.
Zu diesem Antrag auf nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage auf GrstNr. 73/1, KG Wanzenöd, setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 24. November 2025, um 09.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Behamberg, Behamberg 30, 4441 Behamberg
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11