Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 28.10.2025 )
Kwizda Agro GmbH, KG Leobendorf
I.
Die Kwizda Agro GmbH hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und be-stehenden Betriebsanlage im Standort 2100 Leobendorf, Laaerstraße, Kwizda Allee 1, Grdstk. Nr.: 2380/3, KG Leobendorf, durch folgende Vorhaben, die das Emissionsverhal-ten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt:
„die Verarbeitung des Produktes Captan Tech und die Vereinheitlichung von Grenzwerten.“
II.
Die Kwizda Agro GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage durch die Modernisierung des konstruktiven Explosi-onsschutzes der Wirbelschichtgranulationsanlage in der WG1 im Standort 2100 Le-obendorf, Kwizda Allee 1, Grst.Nr. 2380/3, KG Leobendorf, angesucht.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens zu Punkt I. gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 und zum Ansuchen zu Punkt II. findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am
Dienstag, den 28.Oktober 2025 statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr, Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, 1. Stock, Zimmer 112.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 62) 9025, Fax: (0 22 62) 9025-29000
2100 Korneuburg, Bankmannring 5