Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.10.2025 )
Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs AG, KG Mauer bei Amstetten
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 06.09.2021, AMW2-WA-21120/001, wurde der Gemeinnützigen Donau-Ennstaler Siedlungs AG (FN 31971t), vertreten durch Herrn DIDI Peter Forthuber, MBA und Herrn Ing. Wolfgang Steinschaden, mit Sitz in 3500 Krems, Bahnzeile 1, die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Versickerungsanlagen zur Reinigung, Retention und Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer von Verkehrs- und Dachflächen, beim ggst. Projekt „Wohnhausanlage mit 55 Wohnungen“ auf dem Grst.Nr. 992/1 (neu: 992/4), KG Mauer bei Amstetten, im Schutzgebiet der WVA NÖ Landesnervenklinik Mauer (PZ AM 442), in der Stadtgemeinde Amstetten, erteilt. Als Bauvollendungsfrist wurde in diesem Bescheid der 30.07.2024 bestimmt.
Mit Schreiben vom 07.05.2024 wurde fristgerecht eine Verlängerung der Bauvollendungsfrist um 3 Monate beantragt und wurde weiters bekanntgegeben, dass die Sickerschächte bereits versetzt wurden und die fehlenden Sickermulden und die Außenanlagenarbeiten Mitte Mai starten.
Mit Bescheid vom 27.05.2024, AMW2-WA-21120/001, wurde sodann die Frist für die Bauvollendung bis zum 15.10.2024 verlängert.
Von der GEDESAG wurde mit Schreiben vom 10.10.2024, ha. eingelangt am 17.10.2024, die Fertigstellung zu den ggst. Baumaßnahmen bekanntgegeben und wurden die Unterlagen entsprechend der Auflagepunkte 17. bis 19. des Bescheides übermittelt.
Nach Vorlage von Ausführungsunterlagen ist im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt und allenfalls durchgeführte Änderungen nachträglich bewilligt werden können.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Montag, den 27. Oktober 2025, an.
Treffpunkt: 13:30 Uhr, Bezirkshauptmannschaft Amstetten, 1. Stock, Zimmer Nr. 139, Preinsbacher Straße 11, 3300 Amstetten
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11