Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - Allgemein
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – „Allgemein" sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden, deren Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden und NÖ Schulgemeinden förderbar. Bei baulichen bzw. energietechnischen Maßnahmen sind bestimmte Kriterien zu beachten (siehe Beilage zum Antrag).
Bei Kreditfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von maximal 3% für bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite und der Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB. Die Kreditlaufzeit darf bei Übernahme der Haftung durch das Land NÖ höchstens 15 Jahre betragen. Ausgenommen sind Kredite für Gemeindestraßen und Nebenanlagen, Straßenbeleuchtung, Rad- und Wanderwege, deren maximale Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Bei Leasingfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschuss von höchstens 3% für einen fiktiven Kredit über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren.
Für die Berechnung der Förderung ist die Umlagenfinanzkraft der Gemeinde maßgebend, wobei die geförderte Kredithöhe pro Vorhaben maximal € 350.000,-- beträgt.
Ansuchen gemäß der Richtlinie "Landes-Finanzsonderaktion - Allgemein" können an das
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (siehe Richtlinien) gestellt werden.
Förderwerber können NÖ Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden und NÖ Schulgemeinden sein.
Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien (dieses finden Sie im Downloadbereich) für Bedarfszuweisungen.
Downloads
- Download: Richtlinie - Landesfinanzsonderaktion - Allgemein (doc, 0.1 MB)
- Download: Beilage 2 (pdf, 0.1 MB)
- Download: Beilage 1 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Landesfinanzsonderaktionen
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12515
Fax: 02742/9005 - 15937