Förderungen
Gefördert wird die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen auf Gemeindeebene.
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Förderformulare für Dorf- und Stadterneuerung
Förderformulare für Kleinregionen
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Förderbar sind interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankäufe inkl. Planungsleistungen), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen die von mehreren Gemeinden genutzt werden sowie die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610