Förderung "Forststraßenbau" (VHA 4.3.2): Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)

Die Maßnahme Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) beinhaltet folgende Vorhabensart: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (4.3.2)

Für den Förderbereich Infrastruktur Wald ist im Rahmen der Förderperiode LE 23-27 eine Einreichung ausschließlich digital über eAMA (DFP, Digitale Förderplattform) möglich.

https://services.ama.at/servlet/?0

Letztmöglicher Termin für die Einreichung eines Zahlungsantrags betreffend der Periode LE 14-20 ist der 30. Juni 2025.

Bis zu diesem Tag müssen alle laufenden Projekte endabgerechnet sein.

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Letzte Änderung dieser Seite: 29.1.2024
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