Förderung "Forstschutz" (VHA 8.4.1): Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Die Maßnahme "Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern" (Artikel 21) beinhaltet folgende Vorhabensart: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (8.4.1)

Achtung:

Aus budgetären Gründen werden bis auf Widerruf keine LE Projekte mehr in den Vorhabensarten 8.4.1 (Forstschutz) gefördert. Daher wird auch kein weiterer Stichtag für diese Vorhabensart auf der Website veröffentlicht.

Waldfonds

Forstschutz - Maßnahmen mit Ausnahme der „Hubschrauberbringung“ werden im Zuge der Umsetzung des Waldfonds angeboten. 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Förderung "Forstschutz" VHA 8.4.1

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF4
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
DI Michael Brenn 
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13392
Fax: 02742/9005 - 13620   
Letzte Änderung dieser Seite: 12.7.2023
© 2023 Amt der NÖ Landesregierung