25.03.2020 | 17:28

Coronavirus: Einheitliche Regelung in der Geburtshilfe

LH-Stv. Pernkopf / LR Königsberger-Ludwig: Bundeseinheitliches Vorgehen bei Geburten

„Eine Geburt ist ein besonderes Erlebnis. Selbstverständlich wollen wir den Vätern auch in dieser herausfordernden Zeit ermöglichen, bei der Geburt dabei zu sein. Gerade jetzt müssen wir aber auch darauf achten, die Kontakte so gering wie möglich zu halten, um das Risiko einer Infektion bestmöglich zu vermeiden. Denn die Gesundheit der Neugeborenen, der Patientinnen sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss mehr denn je an oberster Stelle stehen“, betont LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig ergänzt: „Als Mutter kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die aktuelle Situation gerade für werdende Eltern herausfordernd ist. Und es gerade jetzt viele Fragen rund um einen bevorstehenden Aufenthalt in einem Klinikum gibt. Zudem weiß ich, dass es für viele Frauen wichtig ist, ihren Partner oder eine Begleitperson bei der Geburt um sich zu haben. Diesen Wunsch werden wir natürlich zu einem großen Teil auch erfüllen. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass eine Begleitung nicht immer möglich ist“.

Dafür gibt es seit heute ein bundesweit einheitliches Vorgehen, das wie folgt aussieht.

Vor der Geburt: Der Besuch von präpartal aufgenommenen Schwangeren (z.B. bei Einleitung wegen Terminüberschreitung, am Tag vor einem geplanten Kaiserschnitt, bei Risikoschwangeren) ist generell untersagt, dies gilt auch für den werdenden Kindsvater.

Während der Geburt: Während der Geburt (bei Verlegung in den Kreißsaal zur Entbindung) darf ein gesunder werdender Kindsvater bzw. eine Begleitperson zur Unterstützung der werdenden Mutter mit seiner Frau in den Kreißsaal, sofern er/sie dabei eine Maske (FFP1 bzw. OP-Maske) trägt. Falls grippale Symptome oder Fieber bestehen, ist ein Betreten des Krankenhauses durch die Begleitperson/ den Vater in jedem Fall untersagt. Bei an COVID-19 Erkrankten Gebärdenden oder hochgradigen Verdachtsfällen (mit noch ausständigem Testergebnis), ist ein Beisein von nicht zwingend notwendigen Personen im Kreißsaal nicht gestattet.

Nach der Geburt: Nach der Geburt und der Versorgung des Neugeborenen, also spätestens bei Verlegung der Mutter ins Wochenbett, muss der Kindsvater bzw. die Begleitperson das Krankenhaus wieder verlassen. Aus Sicherheitsgründen darf bis zur Entlassung der Mutter mit dem/den Neugeborenen kein weiterer Besuch (weder durch den Kindsvater noch andere Personen) im Krankenhaus stattfinden. Auch Besuche im Kinderzimmer sind nicht gestattet. Dies ist dadurch begründet, da außerhalb des Spitals das soziale Kontakt-Management von Vätern/Begleitpersonen nicht kontrolliert werden kann und daher die Gefahr einer Einschleppung bzw. Übertragung des COVID19-Virus zu groß wäre.

Entlassung: Um frisch entbundene Frauen und ihre Neugeborenen möglichst rasch aus dem Krankenhaus bringen zu können, soll eine möglichst frühe Entlassung forciert werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist (z.B. im Rahmen einer ambulanten Geburt). Das Abholen der Entbundenen kann durch den Vater bzw. eine Begleitperson erfolgen. Dabei soll jedoch das Betreten der Wochenbettstation tunlichst vermieden werden.

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