Sondernutzungen

Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes. Dazu zählen z.B. Einbauten, Hinweistafeln, Zufahrten, Carports, etc.

Entgeltsätze für Hinweistafeln

Für Steckschilder und Reklametafeln je m²/Tafel/Monat € 21,35

d.h.
Tafel 1150 x   250 mm (= 0,3 m²)               monatlich €    6,41
Tafel 1460 x   250 mm (= 0,4 m²)               monatlich €    8,54
Tafel   630 x   960 mm (= 0,6 m²)               monatlich €  12,81
Tafel   630 x 1250 mm (= 0,8 m²)               monatlich €  17,08


Ihre zuständige Straßenmeisterei finden Sie unter: Auswahl der zuständigen Straßen- oder Brückenmeisterei

Das Ansuchen um Sondernutzung zur Aufstellung einer Hinweistafel ist im Wege der örtlich zuständigen Straßenmeisterei an die zuständige NÖ Straßenbauabteilung einzubringen.


Downloads

Zuständig ist Ihre örtliche NÖ Straßenbauabteilung

Letzte Änderung dieser Seite: 10.1.2023
© 2023 Amt der NÖ Landesregierung