Sondernutzungen
Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes. Dazu zählen z.B. Einbauten, Hinweistafeln, Zufahrten, Carports, etc.
Entgeltsätze für Hinweistafeln
Für Steckschilder und Reklametafeln je m²/Tafel/Monat € 21,35
d.h.
Tafel 1150 x 250 mm (= 0,3 m²) monatlich € 6,41
Tafel 1460 x 250 mm (= 0,4 m²) monatlich € 8,54
Tafel 630 x 960 mm (= 0,6 m²) monatlich € 12,81
Tafel 630 x 1250 mm (= 0,8 m²) monatlich € 17,08
Ihre zuständige Straßenmeisterei finden Sie unter: Auswahl der zuständigen Straßen- oder Brückenmeisterei
Das Ansuchen um Sondernutzung zur Aufstellung einer Hinweistafel ist im Wege der örtlich zuständigen Straßenmeisterei an die zuständige NÖ Straßenbauabteilung einzubringen.
Downloads
- Download: Ansuchen Hinweistafeln (pdf, 0.1 MB)
- Download: Erläuterungen zum Ansuchen Hinweistafeln (pdf, 0.3 MB)
- Download: Ansuchen Einbauten (pdf, 0.2 MB)