Kundmachungen
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.10.2024 )
ABST GmbH, 2630 Ternitz
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 09.10.2024 )
Jaritz Quickservice RestaurantbetriebsgesmbH, 2620 Neunkirchen
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.10.2024 )
NATEX Prozesstechnologie GesmbH, KG Dunkelstein
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 10.10.2024 )
RAX-Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, KG Klein- und Großau
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaften
Aktuelle Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften zur Verhinderung von Waldbränden
Rotwildabschuss, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Ausnahme von der Abschussplanung für Sika-, Muffel- und Steinwild
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung für bestimmte Bereiche oder den gesamten Verwaltungsbezirk Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild aus der Abschussplanung ausnehmen, wenn sie revierfremd sind und im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft deren Hege nicht vertretbar ist.
Vorliegen einer Katastrophe im Verwaltungsbezirk
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften, mit denen das Vorliegen einer Katastrophe in den Verwaltungsbezirken festgestellt wird.
Veröffentlichung gemäß § 360a Abs.1 der Gewerbeordnung 1994
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610