Kundmachungen
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Knappenhof Besitz GmbH, KG Klein- und Großau
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Knappenhof Besitz GmbH,KG Klein- und Großau
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Knappenhof Besitz GmbH, KG Klein- und Großau
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 18.12.2024 )
F. LIST GMBH, KG Thomasberg
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 18.12.2024 )
Winkler Erwin Florian, KG Guntrams
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2024 )
Franz Paulischin HandelsGmbH, KG Puchberg am Schneeberg
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Veröffentlichung gemäß § 360a Abs.1 der Gewerbeordnung 1994
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Ausnahme von der Abschussplanung für Sika-, Muffel- und Steinwild
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung für bestimmte Bereiche oder den gesamten Verwaltungsbezirk Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild aus der Abschussplanung ausnehmen, wenn sie revierfremd sind und im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft deren Hege nicht vertretbar ist.
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Rotwildabschuss, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610