Kundmachungen
Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.12.2025 )
AGRANA Zucker GmbH, KG Leopoldsdorf im Marchfelde, Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen (am Freitag, 19.12.2025)
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 16.12.2025 )
DTC HALLAS GROUP GMBH, KG Hohenau
Eisenbahnrechtliche Enteignungsverfahren
ÖBB Infrastruktur AG
Hegeschauverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf für das Jagdjahr 2025
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ordnet zur Besprechung der jagdwirtschaftlichen Situation und zur Überprüfung der getätigten Abschüsse im Jagdjahr 2024 für den gesamten Verwaltungsbezirk Gänserndorf die Durchführung der unter § 2 genannten öffentlichen Hegeschau an:
Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher; Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen; Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Meldung der Abschüsse
Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild, Verordnung
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn dies zur Überprüfung der verfügten Abschüsse erforderlich ist, mit Bescheid für einzelne oder mit Verordnung für mehrere oder sämtliche Jagdgebiete des Verwaltungsbezirkes die Jagdausübungsberechtigten zu verpflichten, in geeigneter Weise innerhalb einer bestimmten Frist den Abschuss von Wildstücken nachzuweisen.
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
KKW Chinon, Reaktor 1, 4. PSÜ, Frankreich; Grenzüberschreitendes UVP- Verfahren; Kennzahl WST1-UE-37
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
