Herdenschutzmaßnahmen in NÖ
Für die Adaptierung von Einzäunungen, die über die Mindestkriterien eines ordentlichen Weidezaunes hinausgehen und den Vorgaben von Herdenschutzzäunen entsprechen, wird eine finanzielle Unterstützung gewährt.
Die technischen Mindestanforderungen für den Grundschutz basieren auf den Empfehlungen des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs.
Förderfähig sind
- Weidezaungeräte inkl. Zubehör und Zaunmaterial bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten
Voraussetzungen und Bedingungen - Übersicht
- Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahmen bei der NÖ Agrarbezirksbehörde
- max. anrechenbare Gesamtkosten (netto):
- bei Heimweiden 400 bis 4.000 Euro
- auf Almen bzw. für Gemeinschaftsweiden: 400 bis 12.500 Euro - max. 500,00 Euro Unterstützung für Weidezaungeräte inkl. Zubehör, dies beinhaltet unter anderem:
Weidezaungerät, Akkus und Batterien, Sicherheitsboxen inkl. Zubehör, Solarmodule inkl. Zubehör, Zuleitungen, Anschlusskabel, Erdungsmaterial, Netzadapter, Ladegeräte usw. - max. 2,50 Euro pro Laufmeter Außenzaun anrechenbare Kosten.
Förderabwicklung
Die anfallenden Projektkosten sind von der förderwerbenden Person vorzufinanzieren. Nach Projektfertigstellung sind die Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen der NÖ Agrarbezirksbehörde zur Förderung vorzulegen.
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Ihre Kontaktstelle des Landes
NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-15569
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 25.2.2026
