Herdenschutzmaßnahmen in NÖ

Für die Adaptierung von Einzäunungen, die über die Mindestkriterien eines ordentlichen Weidezaunes hinausgehen und den Vorgaben von Herdenschutzzäunen entsprechen, wird eine finanzielle Unterstützung gewährt.

Die technischen Mindestanforderungen für den Grundschutz basieren auf den Empfehlungen des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs.

Förderfähig sind

  • Weidezaungeräte inkl. Zubehör und Zaunmaterial bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten

 

Voraussetzungen und Bedingungen - Übersicht

  • Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahmen bei der NÖ Agrarbezirksbehörde
  • max. anrechenbare Gesamtkosten (netto):
    - bei Heimweiden 400 bis 4.000 Euro
    - auf Almen bzw. für Gemeinschaftsweiden: 400 bis 12.500 Euro
  • max. 500,00 Euro Unterstützung für Weidezaungeräte inkl. Zubehör, dies beinhaltet unter anderem: 
    Weidezaungerät, Akkus und Batterien, Sicherheitsboxen inkl. Zubehör, Solarmodule inkl. Zubehör, Zuleitungen, Anschlusskabel, Erdungsmaterial, Netzadapter, Ladegeräte usw.
  • max. 2,50 Euro pro Laufmeter Außenzaun anrechenbare Kosten.

 

Förderabwicklung

Die anfallenden Projektkosten sind von der förderwerbenden Person vorzufinanzieren. Nach Projektfertigstellung sind die Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen der NÖ Agrarbezirksbehörde zur Förderung vorzulegen.

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Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-15569

Letzte Änderung dieser Seite: 25.2.2026
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