Der Wolf

Seit 2009 kommt es in Österreich regelmäßig zu Wolfnachweisen. Das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs wurde im Jahr 2019 vom Bund und den Bundesländern eingerichtet und beauftragt, die Organisation und Koordination des Managements der großen Beutegreifer Bär, Wolf, Luchs und Goldschakal in Österreich zu unterstützen. Durch seine körperliche Voraussetzung, auch größere Nutztiere zu reißen, sowie aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit an neue Gegebenheiten der Kulturlandschaft, erzeugt der Wolf in der Bevölkerung viele Emotionen. Direkte Kontakte mit dem Wolf sind selten aber von besonderer Sensibilität.

Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben, sollten Sie dies jedenfalls unverzüglich wie folgt melden:

  • Wenden Sie sich direkt an einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
  • Ist Ihnen der Jäger vor Ort nicht bekannt, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Meldung
    • Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder
    • Meldung über die Wildtierinfo (siehe unten). 
  • Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)
    Beispiel für eine Gefahrensituation: Ein Wolf befindet sich sichtbar in verbautem Gebiet (z.B. Ortsbereich) und flüchtet trotz Anwesenheit von Menschen nicht.

Ihre Meldung kann dazu beitragen, dass seitens der Jägerschaft entsprechend den Vorgaben der 2. Wolf-Verordnung eine Vergrämung (Schreck- oder Warnschüsse) oder eine Entnahme von Wölfen vorgenommen werden kann.

Vertreibung von Wölfen

Nach der 2. Wolf-Verordnung ist jede Person berechtigt, insbesondere zum eigenen Schutz oder zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen Wölfe durch optische (z.B. Taschenlampe) oder akustische (z.B. Händeklatschen) Signale zu vertreiben.

Jede Vertreibung ist der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen Magistrat binnen 24 Stunden zu melden (siehe Meldeformular Wolf). Weiters ist der Jagdausübungsberechtigte des Jagdgebietes zu informieren. Ist es im Meldeformular gewünscht, wird die Meldung durch die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat an den Jagdausübungsberechtigten weitergeleitet. 

Meldungen über alle Sichtungen von Wölfen tragen dazu bei, die Wanderbewegungen von Wölfen besser dokumentieren zu können.

Wenn Sie einen Kontakt mit einem Wolf oder die Sichtung eines Wolfes über die Wildtierinfo melden möchten, so

Für die weitere Verarbeitung Ihrer Meldung sind jedenfalls folgende Daten wichtig, um deren Bekanntgabe wir Sie ersuchen:

  • Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mailadresse)
  • Angaben darüber, ob sich der Wolf im Nahbereich eines Wohnhauses aufgehalten hat 

Weiters werden Sie gebeten weitere Angaben zu machen, wenn dies möglich ist:

  • Zeitpunkt des Kontaktes/der Sichtung eines Wolfes;
  • Ortsangabe über die Sichtung (Adresse, Angabe des Grundstückes bzw. der Riedbezeichnung in der Natur) – wo hat sich der Wolf aufgehalten, ev. Angabe über Entfernung zum nächsten Wohnhaus;
  • Beschreibung des Wolfes (Farbe, Größe, Anzahl, Verhalten);
  • Eventuelle weitere Besonderheiten;

Sollten Sie den Wolf fotografieren, so machen Sie das Foto bitte jedenfalls nur von einer sicheren Position aus, um nicht selbst gefährdet zu werden.

Ebenso wichtig wie die Information einer Sichtung von Wölfen ist für die Experten und besonders für den Tierhalter der Fund eines getöteten oder verletzten Nutztieres.

Wenn Sie einen Riss oder eine Verletzung eines Nutztieres über die Wildtierinfo melden möchten, so

Falls es Ihnen möglich ist, ein Foto vom getöteten oder verletzten Nutztier zu machen, übermitteln Sie es bitte zusammen mit Ihrem E-Mail oder dem ausgefüllten Kontaktformular (siehe oben).

Meldungen über getötete oder verletzte Nutztiere können Sie auch an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) richten.  

In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird der Halter des Nutztieres vom Land Niederösterreich entschädigt.

Die  Beratung hinsichtlich des Nutztierschutzes  für Land- und Forstwirte erfolgt durch die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer unter der Nummer 05 0259 23200 oder per E-Mail unter nutztiere@lk-noe.at. Zusätzlich können Sie sich auch an das Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs wenden.

Wölfe meiden grundsätzlich den Kontakt zu Menschen. Begegnungen sind entsprechend selten. Angelockt durch Futter können sich Wölfe an die Anwesenheit von Menschen gewöhnen und sogar lernen, um Futter zu betteln.

Eine solche Entwicklung muss unter allen Umständen verhindert werden. Aggressiv können Wölfe reagieren, wenn sie krank oder verletzt sind oder in die Enge getrieben werden.

  • Wenn Sie einem Wolf begegnen, bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen. Bemerkt das Tier, dass Sie es entdeckt haben, zieht es sich in der Regel zurück oder flieht. 
  • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit ihrer Stimme auf sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück. 
  • Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern, z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm (Vertreibung). Weichen Sie nicht zurück. Meistens handelt es sich dabei um neugierige, unerfahrene Jungwölfe. 
  • Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an.
  • Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück (siehe oben). Eine Gefahr für Sie selbst besteht in diesen Situationen nicht. Die Wölfe sind an ihren domestizierten Verwandten (Hund) interessiert, nicht am Hundeführer.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren. 
  • Füttern Sie Wölfe niemals. 
  • Verfolgen Sie nie einen Wolf. 
  • Achten Sie darauf, dass Wölfe nicht von offen zugänglicher, potenzieller Nahrung angelockt werden. Keinesfalls Essensreste, auch nicht in kleinen Mengen, im Wald entsorgen (z.B. beim Grillen, Picknick, Campieren). 
  • Vermeiden Sie sämtliche für Wölfe zugänglichen Futterquellen, wie im Freien aufbewahrte Abfallsäcke, Futterschüsseln für Haustiere, Lebensmittelreste auf Komposthaufen.

1. Wolfsverordnung

2. Wolfsverordnung

Wolfsmanagement in Österreich

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des vom Bund und den Bundesländern eingerichteten Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs  sowie in der Broschüre: 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at   
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 13.12.2023
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