Ausschreibung Wissenschaftspreise 2023
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Das Land Niederösterreich vergibt für besondere wissenschaftliche Leistungen im Jahr 2023 folgende Preise:
- zwei Würdigungspreise in der Höhe von je € 11.000,–
- vier Anerkennungspreise in der Höhe von je € 4.000,–
Eingereicht werden können wissenschaftliche Arbeiten aller Wissenschaftszweige, die von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern geleistet worden sind oder in Niederösterreich entstanden sind.
Die Wissenschaftspreise 2023 werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag eines Fachbeirats zuerkannt.
Würdigungspreis
Der Würdigungspreis dient der Würdigung des vorliegenden Gesamtwerks einer Wissenschafterin oder eines Wissenschafters von überregionaler Bedeutung.
Anerkennungspreis
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die mit ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben, ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
Beide Preise können auch einer Personengruppe zugestanden werden.
Einreichfrist: 27. Februar bis 12. April 2023
Checkliste für Ihre Einreichung
- Lebenslauf
- Executive Summary
- Eingereichtes Werk
- optional: begleitendes Infomaterial
Gerne weisen wir auch auf den Wissenschaft Zukunft Preis 2023 für akademische Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Master-/Diplomarbeit, Dissertation/PhD), welcher jährlich von der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. vergeben wird, hin.
Allgemeine Voraussetzung für die Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person muss sich der Hauptwohnsitz, bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich befinden; bzw. das Schaffen in Niederösterreich stattfinden oder stattgefunden haben.
Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat bzw. dient oder die Preisvergabe aufgrund der zu fördernden Tätigkeit im Interesse des Landes Niederösterreich liegt.
Die Einreichungen werden von einem Fachbeirat beurteilt.
Einreichfrist: 27. Februar bis 12. April 2023
Die Einreichung kann mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden.
Sollten Sie über diese Möglichkeit nicht verfügen, können Sie dennoch elektronisch einreichen, wobei das Bestätigungsformular der Einreichung händisch unterschrieben per E-Mail an noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at zu senden ist. In diesem Fall ist es nicht notwendig die bereits elektronisch hochgeladenen Dokumente zusätzlich im Original zu übermitteln.
Zudem müssen Sie die Kopie Ihres Lichtbildausweises hochladen.
Falls keine Online-Einreichung möglich ist, kann die Einreichung auch persönlich (jeweils von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr) oder postalisch erfolgen. In diesem Fall sollte diese sichtbar mit dem Vermerk "Wissenschaftspreise des Landes Niederösterreich 2023" gekennzeichnet werden.
Bei Fragen zur Einreichung senden Sie bitte ein E-Mail an:
noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at
Anschrift und Abgabestelle
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Kanzlei der Abteilung Wissenschaft und Forschung
Landhausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 2.213 (Haus 2)
3109 St. Pölten
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen übermittelt werden (in einfacher Ausführung):
- Im Onlineformular (oder Begleitschreiben mit):
- Vor-, Zuname bzw. Bezeichnung der Personengruppe
- Geburtsdatum
- Berufsbezeichnung(en)
- Anschrift (Hauptwohnsitz)
- E-Mail-Adresse
- Kontodaten - Darlegung des Niederösterreich-Bezugs und der Motivation
- Ein Lebenslauf, der insbesondere den wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen soll. (Publikationsliste, Auszeichnungen, etc.).
- Eine Zusammenfassung der Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse der eingereichten Arbeit auf etwa einem
A4-Blatt (Executive Summary). - Das eingereichte Werk (publiziert oder entstanden frühestens im Jahr 2018).
- Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein gegebenenfalls weiteres
Spektrum des wissenschaftlichen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Überreichung der Wissenschaftspreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2023 erfolgt im Rahmen der Wissenschaftsgala des Landes Niederösterreich im Herbst 2023.
Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter oben genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Wissenschaftspreise.
Die Fachbeiräte sind auch berechtigt, Anerkennungs- und Würdigungspreise für Wissenschafterinnen, Wissenschafter oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden.
Nicht prämierte Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird ausgeschlossen. Arbeiten, die nicht zustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten Werke und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das ausgezeichnete Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Veranstaltungen zu präsentieren.
Mit der Einreichung wird ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises die Preisträgerin bzw. der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Wissenschaftspreises im jährlich erscheinenden "Wissenschaftsbericht des Landes Niederösterreich" sowie im "Kulturbericht des Landes Niederösterreich", auf der Homepage und anderen geeigneten Medien des Landes Niederösterreich veröffentlicht werden.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass
- die Daten der einreichenden Person/Personengruppe automationsunterstützt verarbeitet werden,
- im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises, die Daten der ausgezeichneten Person in die Transparenzdatenbank eingetragen werden dürfen,
- im Fall der Zuerkennung eines Wissenschaftspreises das Land Niederösterreich die Daten der
Preisträgerin bzw. des Preisträgers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung zur Berichterstattung anlässlich der Verleihung der Wissenschaftspreise sowie zur Bewerbung der Wissenschaftslandschaft Niederösterreich in diversen Medien verwenden darf.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Alle Informationen auf Englisch / All Information in English
weiterführende Links
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Wissenschaftspreise
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
E-Mail: noe-wissenschaftspreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13576
Fax: 02742/9005-13029